viewtopic.php?t=1555&start=15
Gowenna hat geschrieben:Sollte einer oder mehrere der Herrscher Ihre Ländereien nicht einnehmen wollen, so bitte ich dies mitzuteilen. Ich werde die Ländereien dann auf die anderen kleinen Reiche umverteilen.
Eine Schenkung/Erbe/Verkauf an ein großes Reich ist nicht zulässig. Sollte dies geschehen fallen die Ländereien automatisch an uns zur Neuverteilung zurück.
Angehörige des Kaiserreiches um Guother
Angehörige des Ordens der heiligen Guridh
Nachlassverwalterin von Satai Skar Satai Gowenna
Beschuldigte Cailleau
Rechtmäßiger Erbe der Damasa Tsan und Ankläger Skröggur
... und an alle anderen ...
Das Recht ist eindeutig. Wer es anzweifelt, der zweifelt jedwedes Recht an.
KirKanos hat sein Erbe angenommen, das ihm zuteil wurde nach der Verteilung der Satai Gowenna.
viewtopic.php?t=1555&start=15
Durch schriftlichen Nachweis, den der Ankläger erbrachte
viewtopic.php?t=1555&start=15
hat KirKanos sein ererbtes Land mit der Zustimmung der Satai Gowenna rechtmäßig an ein kleines Reich übertragen.
Somit ist dem Recht Genüge getan. KirKanos hat sich an die Rechtssprechung der Satai Gowenna gehalten, diese hat zugestimmt seinem Entschluß. Somit wurde Damasa Tsan rechtmäßig Eigentümerin der Morgen aus dem Erbvertrag des Satai Skar an KirKanos.
Es gibt keinerlei Verfügung in irgendeiner Schrift, die besagt, dass dieses an ein kleines Reich übertragene Erbe des Satai Skar, zurückfällt auf den Erben (in diesem Falle KirKanos) und sogar zurückfällt auf die Nachlassverwalterin des Satai Skar Satai Gowenna.
Die Schrift der Satai Gowenna besagt lediglich, dass KirKanos keinerlei Berechtigung hatte, seine Erblande an einen großen Herrscher zu verschenken, zu vererben oder zu verkaufen. Dies hat KirKanos nicht getan.
Des weiteren ist in keinerlei Schriften der Nachlassverwalterin Satai Gowenna ersichtlich, was ein großes Reich ist. Es ist damals unterlassen worden festzulegen, ab wie viele Morgen ein Reich als Großreich zu gelten hat.
Da der Ankläger ein Vasall bis zum Verschwinden seines Lehnsherrn war, auch jetzt die Lande von diesem nur zur Verwaltung einnimmt, bezeichnet er sich selbst als kleines Reich.
Es gibt keinerlei Aufstellungen in denen der Ankläger namentlich als Großreich geführt wird. Somit entfällt ebenfalls jeglicher Angriff aufgrund der Äußerung als "großes Reich" ist er nicht erbberechtigt.
Es liegen keinerlei Beweise vor, dass die Beschuldigte zumindest in Unwissenheit der Rechtslage sich an den ursprünglichen Erben KirKanos wandte und von ihm die "Erlaubnis" zur Annektion einholte - somit hat sie grob fahrlässig gehandelt und sollte entsprechend Schadensersatz anbieten und leisten. Zumal es etliche Zeugen gibt, die aussagen können, dass die Beschuldigte kein "unbesetztes" Land annektierte sondern durchaus noch besetztes und durch den gewaltsamen Überfall der Truppen unschuldige Einwohner getötet wurden.
Es wäre die Pflicht der Beschuldigten gewesen, sich mit dem wahren Erben und Ankläger zu besprechen, ehe sie besetztes Land vereinnahmte. Statt hier in den Hallen zu verbreiten, der Erbe und Geschädigte hätte sich vorab bei der Beschuldigten privat melden müssen.
Ferner hat ein jeder, der den wahren Erben und Ankläger hier angriff und mit sonderbaren Wortverdrehungen um sein Erbe prellen wollte, sich über die Wahrhaftigkeit der Worte der Nachlassverwalterin Satai Gowenna hinwegsetzen wollen.
Das Kaiserreich und der Orden der heiligen Guridh haben viel gesprochen, doch nicht die Worte auf Wahrheit und Recht geprüft. Sonst hätten sie niemals erlaubt, dass die Beschuldigte den wahren Erben enteignet.
Genau der Morgen 240 / 17 sollte friedlich mit Kundschaftern übertragen werden, als die Armee der Beschuldigten über das Land herfiel. Dies sollte nicht vergessen werden, bei all den Wortgefechten, dass Unschuldige ihr Leben lassen mussten.
Wer hier also das rechtmässige Eigentum von Damasa Tsan und deren Testament in Frage stellt, der stellt hiermit ein jegliches Testament in Frage, das je ein Herrscher auf Tamar gemacht hat.
Hierzu ein Zitat aus einem anderen Aushange. Es ist hilfreich, wenn sowohl der Schreiber als auch alle um ihn herum diese Worte beachten und das Recht (die Wahrheit) nicht biegen.
viewtopic.php?t=2795
Guother hat geschrieben:"Wo Wahrheit wen' ger gilt denn Lügen,
oh wie oft wird sie da verschwiegen.
Wenn List, Trug Platz hat und das Lügen,
muß sich d' Wahrheit in Winkel schmieden.
Wer Geld hat drum, daß er kann lügen,
oh wie wird der Wahrheit biegen!
Wer wissentlich umgeht mit Lügen,
wen schämt sich dieser zu betrügen?
Wer' s Ansehn hat und kann dann lügen,
gegen den hat sich der Arm verstíegen."
-------------------------------------
http://www.mgf-design.de/Tales_of_Tamar ... gOrden.jpg
Die anderen Morgen von KirKanos, die Damasa Tsan zwar als Eigentümerin hätte beanspruchen können, jedoch noch nicht in Besitz nehmen konnte, gehören ebenfalls rechtmäßig dem Erben und Ankläger.
viewtopic.php?t=1555
Gwenna hat geschrieben:Werte Bewohner Dan-Damars,
im Auftrage von Ordensmitglied Laurentius, veröffentliche ich hiermit die Verteilungskarten von Dan-Damar des Ordens.
Karte 1951x673 Pixel (405 kB)
_________________
Hochachtungsvoll
Satai Gowenna
Kommisarische Vorsitzende des hohen Rates
Es wird nicht ersichtlich von welchem Orden diese großzügige Spende kommt. Es könnte auch der Ritterorden von Captain Garibaldi oder der Orden von Mutter und Jäger sein, der die Morgen verteilte. Deshalb wird im Folgenden von dem Orden in Anführungszeichen geschrieben.
Es wird mit keinem Wort vermerkt, dass die Ländereien auch nach der Verteilung dem "Orden" gehören. Wäre es so, hätte der "Orden" zu dem Zeitpunkt seine Ansprüche bereits geltend gemacht, als Damasa Tsan öffentlich aushängte, dass sie die Ländereien des KirKanos mit Zustimmung der Satai Gowenna rechtmäßig übertragen bekommen hat.
viewtopic.php?t=2629
Der "Orden" hatte Jahre Zeit und zudem Gelegenheit seine Ansprüche geltend zu machen und eine Schlichtung im Streitfalle Morphin-Damasa herbeizuführen.
Solange der "Orden" keinerlei Nachweis erbringen kann, dass die Übertragung des KirKanos rechtswidrig war von Anbeginn an und dass das Wort "Verteilung(skarte)" nur Pacht bedeutet, ist der Ankläger laut geltendem Tamar-Recht der wahre Erbe und rechtmäßige Eigentümer dieser Lande.
Denn wer etwas verteilt kann mitnichten Anspruch erheben, dass er die verteilte Sache irgendwann zurückerhält - es sei denn, er hat es schriftlich festgelegt mit Zeitpunkt, ab wann ihm die verteilte Sache zurückgegeben werden muss.
Sollte der "Orden" einen rechtskräftigen Nachweis erbringen, den er mit KirKanos vereinbart hat zum damaligen Zeitpunkt der Verteilung, so ist entweder KirKanos der rechtmäßige Eigentümer und es steht niemandem zu über die Ländereien zu entscheiden als dieser selbst. Oder der "Orden" wird wieder Eigentümer und kann frei über eine Neuverteilung entscheiden.
Dann stellt sich sogleich die Frage:
Wer erhebt Anklage gegen Caligula und Morphin, die ebenfalls Morgen in Besitz haben, die laut den Karten nicht ihnen gehören sondern im obigen Falle KirKanos oder dem "Orden" gehören würden.
Oder erhebt niemand Anklage?
---------------------------------------------
Welche Ansprüche der Ankläger an die Pachtlande der Lady Senay hat, diese Frage steht nur Lady Senay selbst zu. Denn solange sie kein Testament gemacht hat, um ihre Erblande einem kleinen Herrscher zu vererben, solange sie noch auf Tamar weilt - ist es allein ihre Entscheidung, wem sie ihre Ländereien verpachtet. Dass Lady Senay ihre Erblande mit Kundschafterübergabe erhalten kann, ist ihr bekannt. Wann sie ihre Erblande persönlich in Besitz nimmt, ist allein ihre Entscheidung. Es ist nicht Aufgabe des Anklägers die Öffentlichkeit über Lady Senays Entscheidungen zu informieren. So wenig wie es Aufgabe der Öffentlichkeit ist, vom Ankläger zu fordern, dass er bestimmte Fragen an Lady Senay stellen soll.
Wer Fragen an Lady Senay hat, kann diese ihr persönlich stellen.
Sollte der "Orden" auch mit Lady Senay einen Vertrag abgeschlossen haben, ab wann sie die an sie verteilten Morgen zurückzugeben hat, so möge der "Orden" es mit ihr persönlich klären. Es ist nicht Aufgabe des Anklägers zu prüfen, ob Lady Senay Verträge mit dem "Orden" hat und wenn ja, ob sie diese einhält.
----------------------------
Noch eine Anfrage:
Wieviele Jahre hatte Loewenherz etliche Morgen der Lady Senay in Besitz und niemand verlor ein Wort über dessen unrechtmäßige Inbesitznahme? Selbst Loewenherz erachtete es nicht als seine Pflicht, Lady Senay Pacht zu zahlen oder zu informieren über die Inbesitznahme ihrer Ländereien.
Wer wird Loewenherz wegen dieses Vergehens anklagen, das noch nicht verjährt ist?
Oder erhebt niemand Anklage?
Salve!
Justitia Juris