Gowenna hat geschrieben:Werte Herren,
mal eine Gegenfrage:
Wenn ich Ländereien für kleinere Länder erobere und diese Ländereien dann so verteile, das alle kleinen Länder die zu dieser Zeit existierten, nach der Verteilung etwa gleichgroße Reiche hatten, damit Sie einen besseren Start haben. Dann darf ich doch wohl auch die Bedingungen für das zur Verfügung stellen festlegen, oder? Wenn jemand mit den Bedingungen nicht einverstanden ist, muß er das Land ja nicht annehmen!
Hochachtungsvoll
Satai Gowenna
Nachlassverwalterin von Kaiser Skar
Werte Satai Gowenna
als Nachlassverwalterin seid Ihr eine Person der juristischen Fraktion. Satai Skar wird Euch aus guten Gründen erwählt haben, seinen Nachlass zu verwalten.
Was Ihr mit Euren eigenen, selbst eroberten Ländereien macht ist Eure ganz persönliche Entscheidung und hat keinerlei Einfluß auf die Verwaltungsaufgaben Skars Ländereien gegenüber.
Was aber diese Ländereien des Satai Skar betrifft, so unterstehen sie den Bedingungen, die Ihr vor mehreren Jahrzehnten öffentlich verkündet habt, in anderer Zeitrechnung: 13. Dezember 2003
Diese Bedingungen lauten:
Sollte einer oder mehrere der Herrscher Ihre Ländereien nicht einnehmen wollen, so bitte ich dies mitzuteilen. Ich werde die Ländereien dann auf die anderen kleinen Reiche umverteilen.
Kir Kanos nahm die Ländereien an, teilte dies vor langen Jahren mit, in anderer Zeitrechnung: 31. Januar 2004. Somit gab es keinerlei Grund zur Umverteilung.
Eine Schenkung/Erbe/Verkauf an ein großes Reich ist nicht zulässig. Sollte dies geschehen fallen die Ländereien automatisch an uns zur Neuverteilung zurück.
Hier wird die Autonomie der neuen Landbesitzer zugesichert. So lange sie nicht die Ländereien an ein großes Reich schenken, vererben oder verkaufen, können sie mit ihrem Land frei verfahren.
Sie sind keineswegs verpflichtet anzufragen bei Euch, Nachlassverwalterin Gowenna, oder einem anderen, ob sie das Land an ein anderes kleines Reich verschenken, vererben oder verkaufen dürfen.
Kir Kanos teilte Damasa mit, dass er ihr seine zugeteilten Ländereien überläßt, wenn sie diese haben möchte. Sie nahm dankend an.
Dass Damasa dennoch darauf bestand, dass Ihr, Nachlassverwalterin Gowenna, ihre rechtmäßigen Ansprüche auf das Land des KirKanos, bestätigt (geschehen nach Schriftwechsel mit Euch, in anderer Zeitrechnung: 02. Juni 2004).
Dies war juristisch irrelevant, jedoch eine Handlungsweise, die Euch gegenüber Anerkennung und Achtung bezeugt.
Als neue Herrscherin war Damasa Tsan berechtigt, ohne Eure Einwilligung, die Lande einem anderen kleinen Herrscher weiterzugeben. Genau dieses tat Damasa. Denn Skröggur von Grunkerby ist Herrscher über ein kleines Reich.
Er hat das Testament anerkannt und beansprucht somit berechtigt die Ländereien.
Ihr seht, Nachlassverwalterin Satai Gowenna, Eure Forderungen sind allesamt erfüllt, die Ihr selbst vor Jahrzehnten aufgestellt habt. Somit ist nicht ein Grund gegeben, weshalb die Ländereien in die Erbmasse des Skar zurückfließen sollten, um erneut an kleine Herrscher verteilt zu werden.
Sowohl KirKanos, als auch Damasa, als auch Skröggur achten Eure Bestimmungen und halten sich getreulich daran.
Die Frage, wie Ihr juristisch eine Schenkung, eine Vererbung oder einen Verkauf definiert, ist allerdings weiterhin offen.
Denn - um Herrscher wie Wulfgar, Marinella oder Altair zu nennen - ist unverständlich, weshalb eine verschenkte (vererbte oder verkaufte) Sache nicht dem Beschenkten (Erben oder Käufer) gehört.
Zumal laut anderen Aussagen - um Herrscher wie Yildraus, Guother oder Cailleau zu nennen - sogar der Anspruch erhoben wird, dass die verschenkte (vererbte oder verkaufte) Sache nicht einmal an den Schenker (Beerbten oder Verkäufer) zurückfallen soll, sondern direkt in die alte Erbmasse des Satai Skar.
Salve!
Justitia Juris
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@ Altair
Es gibt keinerlei Nachweise darüber, dass Lady Medusa die Schenkung ihrer Ländereien an Euren Gott mit irgendwelchen Bedingungen verknüpft hat.
Auch gibt es keinerlei Aufzeichnung darüber, dass ein
Halbgott die Verschenkung seiner Ländereien an irgendwelche Bedingungen geknüpft hat.
Somit sind Eure Ländereien rechtmäßig Eure, solange niemand einen Beweis erbringt, dass er ältere Rechte hat.
Salve!
Justitia Juris