da es hier, wie mir scheint, von einer 'Person' namentlich ist es nicht Skröggur
um die Diffamierung des Ordens (werte Justitia Juris, da ich dem 'Orden der heiligen
Guridh' noch immer angehöre, ist damit im folgenden auch nur jener Orden gemeint,
wenn ich von 'Orden' sprechen sollte) und/oder des 3. Kaiserreiches gehet, wird folgende
Abschrift, der von mir im Frühling 362 verfassten Antwort an eine gewisse, bisher 'keinem'
Reich zuzuordnende und eigentlich auch unbekannte Person, veröffentlicht.
Es ist doch recht viel - weshalb ich es leider nicht vermeiden konnte,
wenn sich so manch Geschriebenes wiederholt, verzeihet mir bitte.
Weiterhin werde ich zwar weitere Antworten mitverfolgen, jedoch nicht
mehr darauf eingehen - (weil ich sonst einen Lachkrampf bekomme und
in meinem hohen Alter dies tödlich enden könnte.)
Desweiteren hoffe ich, dass sich Skröggur und Cailleau friedlich einigen werden, auch
wenn hier durch mich und andere, einschließlich Justitia Juris, die Wellen hoch schlugen,
und mit dieser meiner weiter unten folgenden Antwort wohl auch noch höher schlagen
werden, aber ich rechne felsenfest damit, dass beide besonnen genug sind übereinzukommen.
Um es Ewch, werte Bewohner Tamars darzulegen, meyne ehemalige Provinz vndt
Skröggurs Reich waren stets befreundet vndt ich werde ihn auch weiterhin als Freund
ansehen - auch wenn hier die Meinungen auseinandergehen.
Weiterhin ist von Mitgliedern des Ordens nirgends behauptet worden, dass
der Orden die Ländereien, um die es gehet, beansprucht, wie es Justitia
Juris behauptet.
Somit könnte man Justitia Juris vorwerfen, dass sie eyne Eskalation der Situation
im Sinne hat, wohlgemerkt könnte, vielleicht hat sie aber einen ganz anderen
Grund - im folgenden Texte könnte vielleicht jener Grund in einer Bemerkung
von mir zu finden sein, aber wohlgemerkt könnte, ich kann dabei natürlich auch
vollkommen daneben liegen

Nun denn, der Text - nicht nur als Mitglied des Ordens, sondern vor allem
als rationell und leider teilweise auch emotionell denkender Herrscher a.D. verfasst.
(Sollte ich auf Grund dieses Schreibens vom Orden ausgeschlossen werden, da ich hier
bislang ja eigenmächtig handle und antworte, mit all den Konsequenzen, mit denen
ich zu rechnen habe - wenn dies größtenteils auch erst in etlichen Jahren vollzogen
werden könnte ... huch, was könnte ich damit wohl bloß meinen - werde ich
dies akzeptieren und über mich ohne Einwände ergehen lassen):
Werte 'Justitia Juris',
ist es doch recht merkwürdig, dass Ihr in Erscheinung tretet,
wenn es einerseits um Damasa gehet, andererseits gegen den
'Orden der heiligen Guridh' und/oder das '3. Kaiserreich'.
Es ist auch nicht ersichtlich, woher Ihr Ewch das Recht herausnehmtJustitiaJuris hat geschrieben: ...
Es wird nicht ersichtlich von welchem Orden diese großzügige Spende kommt. Es könnte auch der Ritterorden von Captain Garibaldi oder der Orden von Mutter und Jäger sein, der die Morgen verteilte. Deshalb wird im
Folgenden von dem Orden in Anführungszeichen geschrieben.
...
hier Recht sprechen zu dürfen, und dazu noch einseitig.
Ihr maßt Ewch recht viel an - Ewer Name verpflichtet wohl ?
Ist auch nicht weiter wichtig, gehen wir doch lieber dazu über
das Problem zu klären.
Dazu den Ausschnitt aus Damasas Testament.JustitiaJuris hat geschrieben: Wer hier also das rechtmässige Eigentum von Damasa Tsan und deren Testament in Frage stellt, der stellt hiermit ein jegliches Testament in Frage, das je ein Herrscher auf Tamar gemacht hat.
Werte Justitia, wer zweifelt denn Damasas Testament an ?Damasa hat geschrieben: Wenn ich sterbe. Erhält all meine Ländereien und Städte.
Mein Freund und Glaubensführer: Skröggur von Grunkerby, Hüter der Schlüssel von Grunkerby, Bewahrer des Rechts.
Ausgenommen sind die Lande und Städte. Die ich zur Pacht erhielt.
Bisher niemand.
Warum sollte auch Damasas Testament angezweifelt werden,
ist doch eindeutig beschrieben, dass Pachtland an den Besitzer
zurückfällt.
Jedoch hat Skröggur einige dieser Gemarken, die Senay gehören,
in seinen Besitz gebracht - bisher einen Morgen aus der Landverteilung
vom 'Orden der heiligen Guridh' (234/17) und 5 Morgen von der
Verteilung der werten Gowenna (233/17 - 233/18 - 234/19 -
235/17 - 235/18 ).
Im Übrigen wie auf den Verteilungskarten einzusehen, gehört auch
die Siedlung auf 234/18 Senay - nur für den Fall, dass Skröggur
gedenkt die Siedlung zu übernehmen.
Eindeutig ist auch beschrieben dass all Ihre - also Damasas -
Ländereien und Städte, welche nicht Pachtland sind
an Skröggur fallen, wozu aber bei weitem nicht besagte
sechs Morgen gehören, die jener gerade widerrechtlich besetzt
hält.
Wenn Ihr schon Recht sprechen wollt, weshalb habt Ihr
Skröggur nicht auch mit angeklagt ?
Ist er doch im Besitz von Ländereien, die Senay gehören.
Hat er doch selbst zugegeben mit Senay noch keinen
Kontakt wegen Ihrer Ländereien aufgenommen zu haben.
Skröggur hat geschrieben: ...
Das einzige Land welches von meinem Anspruch ausgenommen ist, ist das Pachtland von Lady Senay.
Diesbezüglich werde ich mich noch mit Ihr in Verbindung setzten.
...
Die Lande, die KirKanos erhielt, hat dieser Damasa zur Verwaltung überlassen - wobeiGowenna hat geschrieben: ...
Sollte einer oder mehrere der Herrscher Ihre Ländereien nicht einnehmen wollen, so bitte ich dies mitzuteilen. Ich werde die Ländereien dann auf die anderen kleinen Reiche umverteilen.
Eine Schenkung/Erbe/Verkauf an ein großes Reich ist nicht zulässig. Sollte dies geschehen fallen die Ländereien automatisch an uns zur Neuverteilung zurück.
...
diesbezüglich bisher keine öffentliche Stellungnahme von KirKanos erfolgte.
Damasa hat geschrieben: ...
Ich. Damasa Tsan. Informiere.
Mit Erlaubnis des hoch geachteten Lord KirKanos.
Beginne ich im Jahre 355. Mit der Annexion.
Vom seinem Erbland des Skar. Zur Verwaltung.
...
Damasa hat geschrieben: ...
Satai Gowenna bestätigte mir. Daß Lord KirKanos mir seine Erblande.
Die er von Satai Skar erhielt. Übergeben hat.
Somit erhebe ich rechtmäßigen Anspruch. Auf alle Erblande.
Die laut den Karten. Die Satai Gowenna benannte.
An Lord KirKanos übergeben wurden.
...
Weder von KirKanos, noch von Gowenna existiert bisher ein öffentlicher
Aushang, indem Damasa die Ländereien außer zur Verwaltung andersweitig
nutzen darf und somit, um konform mit Damasas Testament zu bleiben, als
Pachtland betrachtet werden sollte.
Das Land erhielt er durch Verteilung, er hat es nicht geerbt, um dies mal richtig zu stellen.JustitiaJuris hat geschrieben: ...
KirKanos hat sein Erbe angenommen, das ihm zuteil wurde nach der Verteilung der Satai Gowenna.
...
Bislang darf hier nur von Verwaltung ausgegangen werden, es ist bisher nicht ersichtlich,JustitiaJuris hat geschrieben: ...
Durch schriftlichen Nachweis, den der Ankläger erbrachte
...
hat KirKanos sein ererbtes Land mit der Zustimmung der Satai Gowenna rechtmäßig an ein kleines Reich übertragen.
Somit ist dem Recht Genüge getan. KirKanos hat sich an die Rechtssprechung der Satai Gowenna gehalten, diese hat zugestimmt seinem Entschluß. Somit wurde Damasa Tsan rechtmäßig Eigentümerin der Morgen aus
dem Erbvertrag des Satai Skar an KirKanos.
das Gowenna KirKanos das Recht tatsächlich eingeräumt hatte - es fehlet dazu eyne Stellungnahme
Gowennas, oder KirKanos.
Damasa dagegen, die in dem Moment, in dem sie das Recht erhielt die LändereienJustitiaJuris hat geschrieben: Es gibt keinerlei Verfügung in irgendeiner Schrift, die besagt, dass dieses an ein kleines Reich übertragene Erbe des Satai Skar, zurückfällt auf den Erben (in diesem Falle KirKanos) und sogar zurückfällt auf die
Nachlassverwalterin des Satai Skar Satai Gowenna.
Die Schrift der Satai Gowenna besagt lediglich, dass KirKanos keinerlei Berechtigung hatte, seine Erblande an einen großen Herrscher zu verschenken, zu vererben oder zu verkaufen. Dies hat KirKanos nicht getan.
des KirKanos zu nutzen, auch die Pflichten übernommen hatte, vererbete das
Land an Skröggur, ohne nachzuprüfen, ob er ein Reich führet, welches nach dem
Maßstab Gowennas als groß angesehen wird oder nicht. (Dazu folgend mehr.)
Da in diesem Falle die Richtlinien der Verteilung Gowenna entstammen, obliegt es auchJustitiaJuris hat geschrieben: Des weiteren ist in keinerlei Schriften der Nachlassverwalterin Satai Gowenna ersichtlich, was ein großes Reich ist. Es ist damals unterlassen worden festzulegen, ab wie viele Morgen ein Reich als Großreich zu gelten
hat.
Da der Ankläger ein Vasall bis zum Verschwinden seines Lehnsherrn war, auch jetzt die Lande von diesem nur zur Verwaltung einnimmt, bezeichnet er sich selbst als kleines Reich.
Es gibt keinerlei Aufstellungen in denen der Ankläger namentlich als Großreich geführt wird. Somit entfällt ebenfalls jeglicher Angriff aufgrund der Äußerung als "großes Reich" ist er nicht erbberechtigt.
...
den Ansichten Gowennas, ob ein Reich klein oder groß ist.
Weder stehet es Ewch, noch jemand anders zu dies zu entscheiden.
Aber es könnte für die Zukunft eine Grundsatzdiskussion gefällt werden, an welchen
Anhaltspunkten ein Reich für klein oder groß auf Tamar angesehen werden und
welche weiteren Abstufungen es geben sollte.
Bislang nicht nachzuvollziehen Ewre Behauptung, belegt diese doch bitte.JustitiaJuris hat geschrieben: Ferner hat ein jeder, der den wahren Erben und Ankläger hier angriff und mit sonderbaren Wortverdrehungen um sein Erbe prellen wollte, sich über die Wahrhaftigkeit der Worte der Nachlassverwalterin Satai Gowenna
hinwegsetzen wollen.
Wie ich schon erwähnte, bislang existiert wohlgemerkt keine öffentliche ErklärungJustitiaJuris hat geschrieben: Die anderen Morgen von KirKanos, die Damasa Tsan zwar als Eigentümerin hätte beanspruchen können, jedoch noch nicht in Besitz nehmen konnte, gehören ebenfalls rechtmäßig dem Erben und Ankläger.
weder von KirKanos, noch von Gowenna, dass Damasa die Ländereien außer zur
Verwaltung andersweitig erhalten hatte.
Fassen wir einmal zusammen.
Gowenna obliegt es in diesem Falle zu entscheiden, ob ein Land klein oder groß ist.
Weiterhin fallen die Ländereien, die Damasa von Senay gepachtet hatte,
an Senay zurück - welches auch im Testament Damasas bestätigt worden ist.
Die Stammlande Damasas liegen auf Grund und Boden Senays - was
in der Landverteilung Gowennas und des 'Ordens der heiligen Guridh' festgelegt
wurde - bis auf die Siedlung sind eben jene Stammlande derzeit widerrechtlich
im Besitz von Skröggur.
Es ließe sich daraus schließen, falls Skröggurs Reich nach Gowennas Maßstäben als groß
eingestuft würde, dass Damasa bisher keinerlei Ländereien besessen hatte, die sie an
Skröggur vererben konnte, d.h. Skröggur hätte nach bisherigen öffentlich einzusehenden
Dokumenten bislang weder auf die Kernlande Damasas, noch an das von Gowenna an
KirKanos verteilte Land Anspruch.
Nun zu den von Justitia aufgeworfenen vom Thema ablenkenden Dingen:
Hatte Gowenna nicht schon eindeutig erklärt, dass beide kein Anrecht auf Verteilungsland hätten ?JustitiaJuris hat geschrieben: ...
Dann stellt sich sogleich die Frage:
Wer erhebt Anklage gegen Caligula und Morphin, die ebenfalls Morgen in Besitz haben, die laut den Karten nicht ihnen gehören sondern im obigen Falle KirKanos oder dem "Orden" gehören würden.
...
Desweiteren habt Ihr Ewre Frage doch schon selbst beantwortet, es obläge KirKanos Anklage zu erheben,
bislang tat er dies nicht, also was wollt Ihr vom 'Orden' ?
Bitte ?!? Land, dass laut Karten dem 'Orden' gehören würde, sei jemals im Besitz von Caligula gewesen, mir
bislang unbekannt, und wenn, dann im Kampf gegen die Untoten - wollt Ihr ihm das vorwerfen, obwohl er
gegen die Untoten kämpfte, im Gegensatz zu eyner gewissen Person, die Varus beschuldigte am Aufkommen
jener Untoten schuld zu sein, ohne sich bei ihm zu entschuldigen, obwohl er den Nachweis erbrachte, mit dem
Aufkommen der Untoten nichts zu tun zu haben ???!!!???
Morhpins Kernland liegt auf vom 'Orden der heiligen Guridh' an Loewenherz verteilte Gebiete. Bislang ist mir eine Streitfrage zwischen MorphinGowenna hat geschrieben: ...
Ich habe zu keinem Zeitpunkt Ländereien an Caligula oder Morphin übergeben, somit sind deren Ansprüche, so sie sich auf Skars Ländereien befinden unberechtigt.
...
Loewenherz bezüglich dieser Ländereien nicht bekannt.
Zu Caligula - soweit ich informiert bin, hatte jener bisher kein Verteilungsland unter seiner Kontrolle - außer vielleicht im Kampf gegen die
Untoten, aber dies diente eben dem Kampf gegen die Untoten.
Meint Ihr, so wie es die Pflicht Skröggurs gewesen wäre, sich an Lady Senay zu wenden, bevorJustitiaJuris hat geschrieben: Es wäre die Pflicht der Beschuldigten gewesen, sich mit dem wahren Erben und Ankläger zu besprechen, ehe sie besetztes Land vereinnahmte. Statt hier in den Hallen zu verbreiten, der Erbe und Geschädigte hätte sich
vorab bei der Beschuldigten privat melden müssen.
er einfach Ihr Land besetzt ?
Aber Lady Cailleau hatte Ewre Frage ja schon beantwortet.
Cailleau hat geschrieben: ...
Da wir Vasall des ehrenwerten Satai Skar waren, haben wir Lady Gowenna von der Tatsache in Kenntnis gesetzt, das Ihr das zur Verwaltung übergebene Land an Lady Damasa, annektiert. Worauf wir Lady Gowenna
anboten unterstützend tätig zu werden und diese Ländereien von KirKanors in Verwaltung zunehmen. Diese Unterstützung nahm Lady Gowenna an.
Hierauf sind unsere Truppen ausgesandt worden, um die Ländereien zu annektieren.
Lady Gowenn hat diese Tatsache auch veröffentlich, allerdings waren unsere Truppen etwas schneller.
Unsere Truppen nehmen das Reich des KirKanos rein zur Verwaltung ein, bis Lady Gowenna darüber entschieden hat, welchem kleine Lord von DanDamar diese zur Verfügung gestellt werden sollen.
...
Ihr verwechselt hier etwas, tut mir leid für Ewch. In keinem Wort hat der 'Orden der heiligen Guridh' hier behauptetJustitiaJuris hat geschrieben: ...
Es wird mit keinem Wort vermerkt, dass die Ländereien auch nach der Verteilung dem "Orden" gehören. Wäre es so, hätte der "Orden" zu dem Zeitpunkt seine Ansprüche bereits geltend gemacht, als Damasa Tsan
öffentlich aushängte, dass sie die Ländereien des KirKanos mit Zustimmung der Satai Gowenna rechtmäßig übertragen bekommen hat.
...
Anspruch auf die von ihm verteilten Ländereien zu erheben. Diese Beschuldigung Ewrerseits weise ich hiermit
wehement zurück.
Der "Orden" ist hier in keinerlei Pflicht, da Ihr Ewch auf von Gowenna verteilte Gebiete bezieht.JustitiaJuris hat geschrieben: Solange der "Orden" keinerlei Nachweis erbringen kann, dass die Übertragung des KirKanos rechtswidrig war von Anbeginn an und dass das Wort "Verteilung(skarte)" nur Pacht bedeutet, ist der Ankläger laut geltendem
Tamar-Recht der wahre Erbe und rechtmäßige Eigentümer dieser Lande.
Defacto ist dies wieder eine Behauptung Ewrerseits und nicht haltbar.
Was habt Ihr hier eigentlich stets mit dem "Orden" zu schaffen, langsam aber sicherJustitiaJuris hat geschrieben: Sollte der "Orden" einen rechtskräftigen Nachweis erbringen, den er mit KirKanos vereinbart hat zum damaligen Zeitpunkt der Verteilung, so ist entweder KirKanos der rechtmäßige Eigentümer und es steht
niemandem zu über die Ländereien zu entscheiden als dieser selbst. Oder der "Orden" wird wieder Eigentümer und kann frei über eine Neuverteilung entscheiden.
kommet es mir vor Ihr zielt einzig und allein auf Diffamierung des "Ordens" ab.
Ihr verwechselt scheinbar ganz gerne den "Orden" mit dem Reiche des 2. Kaisers.
Man könnte fast meinen es wirkt sich bei Ewch krankhaft aus - seyhet Ihr gar besessen
vom Orden ?
(Vorsicht, nach 'malleus maleficarum' könntet Ihr schon nach bloßem Verdacht
der ... verurteilt werden

Moment, dies war eine Bitte meinerseits und kein "er solle".JustitiaJuris hat geschrieben: Welche Ansprüche der Ankläger an die Pachtlande der Lady Senay hat, diese Frage steht nur Lady Senay selbst zu. Denn solange sie kein Testament gemacht hat, um ihre Erblande einem kleinen Herrscher zu
vererben, solange sie noch auf Tamar weilt - ist es allein ihre Entscheidung, wem sie ihre Ländereien verpachtet. Dass Lady Senay ihre Erblande mit Kundschafterübergabe erhalten kann, ist ihr bekannt. Wann sie ihre
Erblande persönlich in Besitz nimmt, ist allein ihre Entscheidung. Es ist nicht Aufgabe des Anklägers die Öffentlichkeit über Lady Senays Entscheidungen zu informieren. So wenig wie es Aufgabe der Öffentlichkeit ist,
vom Ankläger zu fordern, dass er bestimmte Fragen an Lady Senay stellen soll.
Wer Fragen an Lady Senay hat, kann diese ihr persönlich stellen.
Desweiteren hatte Skröggur, wie er selbst zugegeben, bisher Senay nicht um Erlaubnis
gefragt, ob er Ihre Ländereien verwalten darf, er hält sie demnach widerrechtlich
besetzt. Nach Ewrem hier geschriebenen wollt Ihr der Öffentlichkeit vorenthalten
zu erfahren, ob er das Land verwalten darf oder nicht ? Merkwürdig.
Werte Justitia Justis, da Ihr so schön Anklagen erhebt, könnt Ihr gleich weitermachen und
zwar bei:
1. Damasa
Bis hever hat sich besagte Damasa nicht bei Varus für Ihre ungeheuerliche Anschuldigung,
er seie schuld am Aufkommen der Untoten auf Dan Damar, entschuldigt.
2. Skröggur
Hält er doch, wie weiter oben schon beschrieben, Land der Senay besetzt, ohne diese
zu fragen, ob sie ihm die Ländereien zur Verwaltung überlässt.
Gez.
Laurentius