wie ist die quersubventionierung bei folgender Situation zu sehen ???
Character a und c gehören einem spieler
character a sendet character b eine geldsumme, die dieser wiederum an c weitergibt ???
zweite frage :
darf man kurz vor dem ableben gelder an einem anderen character hinterlegen , die man dann als neuer character wiederum erhält ???

Quersubventionierung ??
Moderatoren: Stephan, Moderatoren Team
Die Frage ist ob jemand anderes dazwischen ist, oder nicht und ob andere Spieler durch diese Aktion einen direkten Nachteil erlangen. Liegt teilweise natürlich auch im Ermessen des Spielleiters.
Beispiel 1 wäre keine Quersubventionierung da ein zweiter Spieler dazwischenhängt, der a bzw. c auch betrügen könnte. In diesem Falle hängt es also von dem Goodwill von Spieler b ab ob das Gold tatsächlich ankommt.
Beispiel 2 ist klare Quersubventionierung, da es nur der Spieler selbst ist, der hier Gold transferiert und der sich hier einen Vorteil verschaffen will, durch die Aktion.
Beispiel 1 wäre keine Quersubventionierung da ein zweiter Spieler dazwischenhängt, der a bzw. c auch betrügen könnte. In diesem Falle hängt es also von dem Goodwill von Spieler b ab ob das Gold tatsächlich ankommt.
Beispiel 2 ist klare Quersubventionierung, da es nur der Spieler selbst ist, der hier Gold transferiert und der sich hier einen Vorteil verschaffen will, durch die Aktion.
Grüsse

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Spin-Doctor der ersten Generation

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Hallo!
@Wolfen:
Ohne da jetzt eine neue Grundsatzdiskussion vom zaune brechen zu wollen: Ist Fall 2. nicht irgendwie ähnlich gelagert wie Fall 1?
Auch hier kann doch der Charakter, an den das Gold vor dem Ableben übergeben wird, es einfach dem "neuen" Charakter vorenthalten (der überdies noch kaum in der Lage sein dürfte, dieses einzufordern)?? Damit wäre der Fall doch genauso gelagert, wie bei Fall 1. Immer vorausgesetzt, das der "Zwischenlagerer" ein Charakter eines anderen Spielers ist, denn wenn alle Charaktere von einem einzigen Spieler geführt werden, dann wäre es IMHO in jedem Falle unerlaubte Quersubventionierung, da ja damit auch der "Betrugsfaktor" wegfällt.
Pergalb (der mal wieder seinen Senf dazugeben muß)
@Wolfen:
Ohne da jetzt eine neue Grundsatzdiskussion vom zaune brechen zu wollen: Ist Fall 2. nicht irgendwie ähnlich gelagert wie Fall 1?
Auch hier kann doch der Charakter, an den das Gold vor dem Ableben übergeben wird, es einfach dem "neuen" Charakter vorenthalten (der überdies noch kaum in der Lage sein dürfte, dieses einzufordern)?? Damit wäre der Fall doch genauso gelagert, wie bei Fall 1. Immer vorausgesetzt, das der "Zwischenlagerer" ein Charakter eines anderen Spielers ist, denn wenn alle Charaktere von einem einzigen Spieler geführt werden, dann wäre es IMHO in jedem Falle unerlaubte Quersubventionierung, da ja damit auch der "Betrugsfaktor" wegfällt.
Pergalb (der mal wieder seinen Senf dazugeben muß)
Also ich hatte Fall eins so verstanden, daß Spieler B ein Fremder ist. Demnach hängt es also vom Goodwill des fremden Spielers ab ob man das Gold zurück bekommt. Ergo keine Quersubventionierung.
Im zweiten Falle hatte ich verstanden das beide Charaktere dem Spieler selbst gehören. Und deshalb ist dies Quersubventionierung.
Ich denke wir denken das gleiche
_________________
Regards
Wolfen
Spielleitung
<font size=-1>[ This Message was edited by: Wolfen on 2004-01-10 23:32 ]</font>
<font size=-1>[ This Message was edited by: Wolfen on 2004-01-10 23:34 ]</font>
Im zweiten Falle hatte ich verstanden das beide Charaktere dem Spieler selbst gehören. Und deshalb ist dies Quersubventionierung.
Ich denke wir denken das gleiche

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Wolfen
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