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Gottfried von Insulanus
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Landannektionen

Beitrag von Gottfried von Insulanus »

[oldscroll]

Werte Tamarianer,

in der Vergangenheit hat es immer wieder Situationen gegeben, in der andere Reiche Morgen annektiert haben, die Orks, Elfen, Untoten oder Zwergen gehört haben, oder die durch das Ableben eines Reiches oder Vasallen als unbesetzt deklariert waren. Oftmals waren diese Morgen in ihrem Ursprung einem Reich zugehörig. Dadurch sind Konflikte entstanden, die Kriege verursacht haben, oder sogar Vernichtungen.

Das Reich Falkenstein hat auf diesem Wege Land genommen, das Reich Sykaron hat es ebenso getan, auch das Reich Voldemort hat sich dessen bedient und das Reich Giselher ist noch dabei. Auch das Reich Valoncour hat Land z.B. in Süd-Sawakin annektiert, sowohl von dem Reich Angelos, als auch vom Reich Elisabeth. Beide Reiche haben sofort ihre Ansprüche geltend gemacht und sich beschwert. Zu recht, wie wir meinen, und an beide haben wir das Land zurückgegeben. Denn bei beiden haben wir Land annektiert, welches, zum Zeitpunkt unserer Annektion, von Orks eingenommen war.

Die ungeschriebenen Gesetze Tamars sagen aus, das Land welches länger als 20 Jahre nicht im Besitz eines Herrschers war als frei gilt. Darüber hat sich in unserem Falle z.B. das Reich Eburones hinweggesetzt. Nach 25 Jahren hat es einen Anspruch auf einen Morgen geltend gemacht, der auf Tamar gar nicht mehr anerkannt wird. In diesem speziellen Fall konnte durch ein anderes Reich vermittelt und ein Krieg verhindert werden. Das Reich Eburones hat dreistellige Millionenbeträge an Korn, Gold, Stein und Holz erhalten.

Das Reich Valoncour hat in der jüngsten Vergangenheit lediglich versucht sein Reich zu schützen und wurde dafür gemaßregelt. Aus gegebenem Anlass erfragen wir deshalb hiermit die Stellungnahme aller Herrscher Tamars, wie zukünftig mit dieser Situation umzugehen ist. Also ganz konkret, ab wann ein Morgen von anderen annektiert werden kann, ohne das vom ehemaligen Besitzer ein Veto eingelegt werden kann. Damit reden wir nicht über derzeitige Aktionen, sondern über eine generelle Regelung.

Soll es also auch in Zukunft so sein, das das Land als Besitz eines Reiches gilt, auch wenn sich darauf Orks, Elfen, Untote, Zwerge oder anderes Gezücht breit gemacht hat, bis der ursprüngliche Besitzer innerhalb von 20 Jahren dieses Land wieder an sich nimmt?
Gibt es andere Lösungsansätze oder bleiben wir bei der bisherigen Regelung? Das allerdings hat auch zur Folge, das es eigentlich keinem Reich mehr zusteht sich in eben diese Konflikte einzumischen. Ganz egal welches Reich es ist. Bedeutet ebenso, das kein anderes Reich einen Angriffspunkt auf Reiche hat, die unter oben genannten Gesichtspunkten ihr Reich schützen, oder kurzfristig verlorene Morgen wieder eingliedern.

Über rege Teilnahme grüßt

Gottfried von Insulanus




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Salutiferus
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Beitrag von Salutiferus »

[oldscroll]Seid mir gegrüßt Lord Gottfried von Insulanus,
wir sind bisher immer von 10 Jahren ausgegangen, in denen der Herrscher Zeit hat, das Land wieder zu annektieren oder zumindest einen sichtbaren Versuch unternehmen muss. Dies ist aber kein Gesetz sondern nur eine Richtlinie.

Wahrscheinlich sprecht Ihr das Thema aufgrund der aktuellen Situation mit Lord Edric an. Wenn wir ein Lehen vergeben haben, dann haben wir bisher immer gefordert, dass der entsprechende Lord ein Testament verfasst, sodass wir das Land zurück erhalten können. Ansonsten kann kaum bewiesen werden, wie der Lord an das Land gelangt ist und ob der ehemalige Lehnsherr noch immer Rechte an dem Land habt. Möglicherweise wurde im Laufe der Zeit das Land verschenkt.

Allerdings waren all diese Regelungen nur Anhaltspunkte. Bei Reichen bis 50 Morgen wurde oftmals ein Auge zugedrückt, damit sich diese entwickeln konnten und möglicherweise später zu einem Verbündeten würden. Besonders auf Inseln ist es als Kleinreich problematisch, da der Bau von einem Hafen mit sehr wenigen Morgen sehr schwierig ist.

Wie auch immer diese Regelung sein wird...ihr könnt davon ausgehen, dass sich immer jemand in Kriege einmischen wird. Sei es nun offen oder versteckt durch Warenlieferungen. Und sollte ein Herrscher viele Reiche sogar zerstören, so wird seine Zustimmung bei den anderen Herrschern stark sinken. Das Vernichten eines Reiches gilt bei vielen als unehrenhaft.

Mögen die Götter mit euch sein.
Graf Salutiferus[/oldscroll]
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Gottfried von Insulanus
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Beitrag von Gottfried von Insulanus »

[oldscroll]

Werter Lord Salutiferus,

wir danken für Eure Informationen und Euren Standpunkt. Es ist uns bekannt, das es keine festgeschriebenen Gesetze für Landfreigaben nach anderweitiger Besetzung oder Abfall gibt. Lord Jero Maino z.B. hat hier vor langer Zeit mal einen Zeitrahmen von 20 Jahren in den Raum gestellt. Andere Reiche haben dem ebenfalls entsprochen. Aber es ist jetzt eigentlich unser Ziel, die Reiche Tamars dazu zu bringen, notfalls per Votum, für einen einheitlichen Zeitrahmen zu stimmen.

Dann wäre die Regelung klar und unmißverständlich. Konflikte könnten unter Anerkennung dieser gemeinsamen Regel eventuell vermieden werden.

Was den Nachweis von Ländereien angeht, teilen wir Eure Meinung allerdings nicht ganz. Die Vergabe eines Lehens gibt dem Lehensnehmer gar nicht die Möglichkeit teile des Lehenslandes zu verschenken, weil es ihm nicht gehört. Weil es eben nur ein Lehen ist. Verstirbt der Lehensnehmer, fällt das Land automatisch an seinen Lehensherrn zurück. Dieser war in der gesamten Zeit je auch immer Eigentümer dieses Landes. Die Bedeutung eines Lehens sind in dieser Hinsicht ziemlich unmißverständlich.

Bei Lord Erdic fällt uns der Nachweis nicht schwer. Wie auch bei allen anderen Lehensnehmern, haben wir die Vergabe des Bodens als Lehen hier in den Hallen publiziert. Besitzansprüche nachzuweisen ist hier überhaupt kein Problem. Aber es geht uns hier nicht um diese Ländereien des Lord Erdic, die Situation werden wir lösen. Es geht um den Versuch einer einheitlichen Regelung, mit der sich jeder Herrscher einverstanden erklären kann.

Es grüßt

Gottfried von Insulanus

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Syrakon
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Warum nicht gleich 200 Jahre

Beitrag von Syrakon »

[oldscroll]Ehrenwerte Lords und Ladys,

Da Unser Name auch niedergeschrieben wurde, möchten Wir auch etwas zu dem Thema kundtun.

Warum legt man nicht gleich 200 Jahre fest!
Dann hätten vielleicht unsere Ur-, Ur-, Ur-, Urenkel die Möglichkeit solches Land von ehemaligen Besitzern zu annektieren.

Wenn man bedenkt dass ein normal sterblicher Mensch Durchschnittlich 35 bis 40 Jahre alt wird, finden Wir einen Besitztumsanspruch für Morgen
von 20 Jahren, also ein halbes normales Menschenleben, für viel zu lange.

Den anderen Rassen und Monstern wie Elfen, Zwerge, Drachen, Untote ist die Zeit egal, da diese weitestgehend unsterblich sind.

Daraufhin fällt Uns folgende Frage ein:
Wie alt können Orks werden?

Wer hat diese Gesetze geschrieben oder anders gefragt, wer ist dafür zuständig die Einhaltung dieser Gesetze zu überwachen?

Einen König oder geschweige den einen Kaiser gibt es nicht.

Wir sehen das folgendermaßen:

Jedes Reich macht für sich Ihre eigenen Gesetze und Sie sind auch für die Einhaltung Ihrer Gesetze zuständig.

Wenn ein Reich oder ein Herrscher der Meinung ist, oder deren Gesetze es so vorschreiben, das ehemalige Morgen dieses Reiches
für 20 Jahre deren Eigentum ist, dann muss dieses Reich Ihre Besitzansprüche mit den anderen Reichen klären, welche eventuell Ihre ehemaligen Morgen annektiert haben.

Im Übrigen konnten Wir in den heiligen Hallen feststellen, dass meistens die Stärkeren Recht haben oder notfalls die Stärkeren Ihr Recht durchsetzen.


Wenn schon ein Besitzrecht festgelegt werden muss, so ist das Unseres Erachtens 3 Jahre.
Als da wären:
Auskundschaften der Ländereien - ein halbes Jahr,
Geeignete Armeen ausheben - ein halbes Jahr
Armeen zu den betroffenen Morgen senden - 1 Jahr
Die betroffenen Morgen eventuell von Monstern befreien - 1 Jahr.

Sollte ein Reich länger als 1 Jahr benötigen um Armeen zu einem Punkt Ihres Reiches zu senden, so sollte dieses Reich mal über die Anzahl derer Städte
und dessen Platzierungen nachdenken.


Gehabt Euch Wohl


Syrakon de Cyrano


Der Mensch soll sich selbst beherrschen
um anderen besser dienen zu können!
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Alba
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Beitrag von Alba »

Werte Edle

Nach studieren einiger Aushänge in diesen Hallen
scheint uns, das einige Herrscher der ansicht sind,
das es 20 Jahre sein sollten bevor
Testamentarischer oder anderer Anspruch auf
Land verfällt.

Diese Reiche scheinen dieses zu akzeptieren und
danach zu handeln.

Doch gibt es kein Gesetz welches verpflichtet sich
daran zu halten.

Nur sollte jeder bedenken, es gibt auch kein Gesetz
jemanden der sich nicht daran hält den Allerwertesten
bis an die Ohren aufzureißen.

Wir denken das mit dem Reich Balduin nicht zu
scherzen ist und man sollte sich überlegen welchen
Blutzoll man für einige Morgen zahlen möchte.

Doch muß jeder Herrscher selber wissen was er tut
und vor seinem Volk verantworten.

Hochachtungsvoll

Beren Mac Beorn

König von Alba
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Nellwyn
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Beitrag von Nellwyn »

Das Reich Eburones wird, solange das Reich Eburones noch existiert, keiner Verjaehrung fuer Eburonisches Land zustimmen.

Generell sind wir derzeit nur unregelmaessig in der Lage, uns um den Grenzverlauf zu kuemmern -- wie so mancher Herrscher wohl mittlerweile festgestellt hat -- aufgrund der andauernden internen Konflikten mit den Auserwaehlten. Wir sehen es generell aber auch nicht als Problem an, Landteile abzugeben. Strategisch wichtige Landmorgen/Landstriche werden wir allerdings immer und zu jedem beliebigen Zeitpunkt zurueckannektieren. Wer Eburonisches Land dauerhaft annektieren moechte, sollte sich daher vorher mit uns in Verbindung setzen und nicht im Nachhinein beschweren -- es sei denn, Krieg ist erwuenscht oder gar geplannt durch den Landraub.

Ansonsten gilt: "Eburonsiches Land bleibt Eburonisches Land."

Es waere ja noch schoener, wenn wir hier weltweite demokratische Regeln aufstellen wuerden. Erst kuerzlich wurde doch deutlich darauf hingewiesen, dass dieses Gedankengut nicht einmal im kleinen Kreis erwuenscht ist und nur das Volk aufwiegeln wuerde.

Wir werden uns darum kaum nun der Meinung anderer Reiche -- insbesondere nicht potentieller Feinde -- unterwerfen.


So say we all,
Lady Nellwyn
-- the voice of the joint Eburonean forces

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JeroMaino
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Beitrag von JeroMaino »

Nellwyn hat geschrieben:
Ansonsten gilt: "Eburonsiches Land bleibt Eburonisches Land."
... und Ordensland bleibt Ordensland, bleibt Ordensland.
Courgan
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Beitrag von Courgan »

Werte Lords,

auch wenn einige Herren laut auf obskure und ewige Besitzansprüche pochen, wir sehen dieses anders: Wenn ein Landesherr nicht fähig oder Willens ist, sein Gebiet zu schützen und den Bauern Sicherheit zu geben, sondern sie der Willkür nichtmenschlicher Rassen aussetzt, so ist er nicht wert, sich Regent zu nennen.

Sicherlich kann es Situationen geben, in denen nicht sofort geholfen werden kann, auch sind die Zeiten, welche ein Aufmarsch benötigt einzuberechnen. Aber wenn jemand nach Jahrzehnten ohne eigene Aktivitäten, aufgrund uralter Karten, Ansprüche gegen einen Lord stellt, der die Ordnung wiederhergestellt hat, dann wird es grotesk.

Mag es sein, daß solcherlei "Ansprüche" mit Druck oder gar Waffengewalt durchgesetzt werden können, nur sollte niemand dabei glauben, das wäre auch nur im Entferntesten Recht. Nein, das ist dann Willkür!

Soweit unsere Einschätzung zu dieser Diskussion

Courgan
Herr im Westen
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Nellwyn
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Beitrag von Nellwyn »

Werter Lord Courgan,

Euch ist es natuerlich freigestellt diese Meinung zu haben.
Wir, die Eburones, halten uns jedoch vor, Land, das fuer uns
strategisch wichtig ist, jeder Zeit zurueckzuannektieren.

Niemand wird gezwungen sich um unser Volk in fraglichen Regionen
zu kuemmern. Auch kann es durchaus vorteilhaft sein, teilweise
Gebiete eher den nicht-menschlichen, dafuer in deren Handlungen
allerdings vorhersehbaren Rassen zu ueberlassen, anstatt menschlichen,
deren Handlungen unvorhersagbar und moeglicherweise zweifelhaft sind.

Grotesk waere es, wenn wir uns dem Willen fremder Herrscher unterwerfen
wuerden oder gar uns von diesen sagen lassen muessten, was am besten
fuer unser Volk waere. Auch werden wir nicht unsere Politik jedem einzelnen
Herrscher erklaeren. Diese Erklaerung hier sollte ausreichend sein. Wer
Eboronisches Land annektieren moechte, moege uns vorher im Zweifelsfall
kontaktieren.

Gerade ihr, Lord Courgan, habt Euch doch erst kuerzlichst gegen jedwegiges
demokratisches Gedankengut ausgesprochen. In diesem Fall, teilen wir diese
Eure Meinung und wir werden uns keinem demokratischen Beschluss in dieser
Frage beugen. Dies erscheint uns einfach unvernuenftig fuer das Wohle
unseres Volkes.


So say we all,
Lady Nellwyn
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Courgan
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Beitrag von Courgan »

Werte Lady,

wer behauptet, das habe etwas mit so skurilem Gedankengut wie Demokratie zu tun?

Aber es ist doch offensichtlich, daß der Landesherr im Austausch gegen Steuern und Treue auch eine Verpflichtung hat, nämlich das Volk gegen Feinde zu schützen. Auf diesen gegenseitigen Verpflichtungen baut die Legitimation einer gerechten Herrschaft. Ansonsten wäre es reine Tyrannei.

Wenn Ihr nun der Meinung seid, daß es für Euer Volk am besten sei, von Orks unterjocht zu sein, diesen vielleicht gar als Futter zu dienen, so sagt das schon eine Menge über den Zustand in Eurem Reiche aus, oder ist dieses doch nur eine Schutzbehauptung um von Verfehlungen abzulenken?

Fakt ist für uns auf alle Fälle, daß jahrelange Untätigkeit dafür spricht, daß die Gebiete aufgegeben wurden und die Bevölkerung fremden Unbillen wissentlich ausgesezt bleibt. Da wollt Ihr allen Ernstes behaupten, es sei Rechtens, nach vielen Jahren und nachdem ein anderer Lord die Gebiete gesäubert hatte, wie es Eure eigene Pflicht gewesen wäre, die Gebiete wieder einzufordern? Nun ja, Faustrecht ist sicherlich auch ein Recht.

Sollten alle Eurer Argumentation folgen, sehe ich noch viel Blut fließen, da wohl kaum ein Lord auf Ländereien sitzt, die nicht irgendwann jemand anderem mal gehört haben.

Hochachtungsvoll
Courgan
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Gottfried von Insulanus
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Beitrag von Gottfried von Insulanus »

[oldscroll]

Werte Edelleute Tamars,

der Hintergrund unserer Anfrage galt nicht der Einführung der Demokratie auf Tamar. Das ist unser Ziel bestimmt nicht. Das Volk braucht Führung und ist mit den Herrschern gut bedient.

Vielmehr hatten wir den Gedanken, uns mit den Herrschern Tamars auf eine Art Halbwertzeit für ehemalige Ländereien zu einigen. Das hat nichts mit Demokratie zu tun, sondern mit einem stillschweigendem Abkommen, das von allen anerkannt wird. Auch wir haben uns oft auf das Recht der alten Besitzungen berufen. Immer gab es Reiche, die sich bewogen fühlten dazu Stellung zu nehmen und ihren Unmut und ihr Unverständniss kundzutun.

Aus diesem Grunde hielten wir es für angebracht einmal generell die Frage zu stellen, ob die Reiche Tamars sich nicht in der Lage sehen, auf Landmorgen Verzicht zu üben, wenn sie über Jahre hinweg nicht Willens oder in der Lage waren eben diese Morgen zu schützen oder zu bewirtschaften.

Selbstverständlich trifft das auch Teile unseres Reiches, ist aber dennoch durchaus eine Überlegung wert, so meinen wir. Wie das Reich Eburones auch, fordern wir vor Inanspruchnahme gewisser Morgen zumindest eine Kontaktaufnahme des annektierenden Reiches. Trotzdem mag es Landstriche in unserem Reich geben, die seit Jahren von jeglichem Gezücht heimgesucht wird. Nicht an jeder Stelle können oder wollen wir vielleicht sofort präsent sein.

Daher gibt es, unserer Meinung nach, ein berechtigtes Interesse der meisten Reiche, das gewisse Morgen von kleineren Reichen in Besitzt genommen, bewirtschaftet, besiedelt und verteidigt werden können.

Um generell eine einheitlich anerkannte Regelung zu finden, möchten wir vorschlagen, das der Besitzanspruch eines Reiches nach 10 Jahren auf unbesetztes oder von Gezücht besetztes Gebiet des ursprünglichen Herrschers erlischt.

Wir würden uns dieser Regelung stellen, diese sehr begrüßen und uns freuen, wenn auch andere Reiche Tamars sich dieser anschließen würden. Vielleicht auch Reiche, die sich bisher an dieser Diskussion nicht beteiligt haben.

Es grüßt

Gottfried von Insulanus

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Nellwyn
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Beitrag von Nellwyn »

Werter Lord,

Wie schon einmal erwaehnt, muss niemand sich Sorgen um unsere Bauern oder unser Volk machen. Gebiete, die wir ueber laengere Zeitraeume (gezwungenermassen oder auch freiwillig) in nicht-menschlichen Haenden ueberlassen, sind nicht bewohnt von Bauern. Es muss also niemand gerettet werden. Unser Reich ist gross genug und unser Volk schlau genug, dass es nicht den Kopf in den Rachen eines Loewen steckt.

Ich wiederhole darum nochmals, dass es durchaus sinnvoll sein kann, absichtlich Gebiete des eigenen Reiches ueber laengere Zeitraeume nicht-menschlichen Rassen zu ueberlassen. Dies mag anderen Voelkern nicht einleuchten, aber dass muss es auch nicht, da es diese Voelker nichts angeht, was wir, die Eburones, mit unseren Laendereien tun.


Werter Lord Gottfried von Insulanus,

Euer versuch einer weltweiten Reglung in allen ehren, doch wir akzeptieren keine zeitliche Beschraenkung.
Gebiete die uns strategisch wichtig erscheinen und zu unserem Land gehoeren, werden wir immer beanspruchen.


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Beitrag von Cervais of Waringham »

Er ist die verdammte Pflicht aller Adeligen das Land von ungeziefer freizuhalten.
Wer das nicht tut ist unfähig.

Ich kenne auch keine Übereinkunft an wenn nicht alle dafür sind.

Mit freundlichen Grüßen

Cervais of Waringham
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Nellwyn
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Beitrag von Nellwyn »

Cervais of Waringham hat geschrieben:Er ist die verdammte Pflicht aller Adeligen das Land von ungeziefer freizuhalten.
Wer das nicht tut ist unfähig.

Deshalb auch Euer staendiges gestoehne, Landstriche aufgeben zu muessen, weil ihr
nicht mehr Herr der Lage ueber diese Gebiete seid? Ein gut gemeinter Ratschlag:
Ein Vorgehen mit Intelligenz kann manchmal Wunder bewirken.

Kontrollierbares "Ungeziefer" in ueberschaubarer Menge auf verschiedenen Landstrichen
kann das kleinere Uebel sein. Wir akzeptieren allerdings, wenn dies nicht alle Herrscher
so sehen. Es soll jedem Herrscher selbst ueberlassen sein, wie er sein Volk vor Gefahren
schuetzt. Es sollte nur ein gut gemeinter Rat sein und jeder moege diesen nach belieben
ignorieren.

Wir wollen niemanden belehren; moege jeder seine Erfahrungen fuer sich machen.
Genauso lassen wir uns ebenso wenig vorschreiben, wie wir unser Reich zu fuehren haben,
und akzeptieren keine "Verjaehrung" von Eburonischem Land. So lange das Reich Eburones
unter der Fuehrung seiner 3 Kasten existiert, gehoert Eburonisches Land einzig und allein den
Eburones. Wir sind allerdings nicht kleinlich oder geizig. Ein jeder, der Land von uns haben
moechte, moege eine entsprechende Anfrage an uns stellen.
Cervais of Waringham hat geschrieben: Ich kenne auch keine Übereinkunft an wenn nicht alle dafür sind.
Also doch eine Versuch einer demokratischen Uebereinkunft anstelle des Eintretens fuer die
eigene Ueberzeugung? Es steht euch doch frei, nach Euren Regeln fuer *Euer* Land zu leben
und danach zu handeln.

Lady Nellwyn
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Beitrag von Cervais of Waringham »

Eburonen-Nellwyn schrieb:

Deshalb auch Euer staendiges gestoehne, Landstriche aufgeben zu muessen, weil ihr
nicht mehr Herr der Lage ueber diese Gebiete seid? Ein gut gemeinter Ratschlag:
Ein Vorgehen mit Intelligenz kann manchmal Wunder bewirken.


Was ist los. Habt Ihr zu viele Drogen genommen? Wo hab ich gestöhnt?

Ihr seit ja albern

Cervais of Waringham
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