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Regeln der Gemeinschaft der Ritter Christi

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Richeleau
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Regeln der Gemeinschaft der Ritter Christi

Beitrag von Richeleau »

So seiet es verkündet im Jahre 601 des Herren, das sich der Orden der Ritterschaft Christi nachfolgende Regeln gegeben habet :

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I. Grundsätzliches

1. Der Orden der Ritterschaft Christi dienet dem Herren unserem Gott, der da war von
Anbeginn und wehret immer sein in Ewigkeit. So sei es.

2. Er ist der Bewahrer des einzigen und wahren Glaubens.

3. Diesen Glauben zu schutzen und zu verbreiten sei sein Bestreben.


II. Allgemeines

1. Der Orden sei die Gemeinschaft der gläubigen Ritter in Christi.

2. Ihrem Streben gilt den Grundsätzen

3. Einem jedem Freien im rechten Glauben sei die Aufnahme als Ritter möglich zur Führung
seiner eigenen Komtur. Über die Aufnahme und Ausnahmen entscheidet das Konzil.

4. Der Mitglieder des Orden verpflichten sich allseits den Tugenden des Rittertums.


III. Die dem Glauben dienen

1. Die tragenden Säulen der Gemeinschaft seinen zum wohlgefallen des Herren

- die den Glauben verbreiten,
- die den Glauben verteidigen und
- die den Glauben unterstützen

2. Als das sie als Bewahrer und Verteidiger des wahren Glaubens erkannt werden tragen sie das
Zeichen des Kreuzes in ihrem Schilde in folgenden Farben

- die den Glauben verbreiten in schwarz
- die den Glauben verteidigen in rot
- die den Glauben unterstützen in blau

3. Jede Gilde des Ordens wird geführt von einem Großmeister der für die Dauer von 30
Jahren von deren Mitglieder auf der Konklave gewählt wird.

4. Die Großmeister wählen auf der Konklave aus Ihren Reihen den Großkomtur, der den Orden
nach außen vertritt und die Richtlinien im Sinne des Grundsätzlichen leitet und führt.

5. Auf der Konklave werden zugleich gewählt aus der Reihe der anwesenden Ritter für die
Dauer von 30 Jahren

- der Großmarschall, der die Aufsicht habe über die Verteidigung des Glaubens,
- der Großtapier. der die Aufsicht habe über die zu verteilenden Waren,
- der Tressler, der die Finanzen verwaltet
- der Großspitter, für die Verteilung der Almosen, als auch
- der Drapier, für die Verwaltung.

6. Die gewählten Würdenträger des Orden bilden zugleich das Konzil, die mit einfacher
Mehrheit außerhalb der Konklave die Geschicke des Ordens leiten


IV. Wie dem Glauben gedient sei

1. Ein jeder Ritter des Ordens soll eine, seinem Stande nach angemessene Komtur unterhalten,
die ohne Lehen

- im untersten Stande nicht mehr als 400 Morgen Land und
- im obersten Stande nicht mehr als 800 Morgen Land

umfassen soll.

2. Er habet dafür Verantwortung zu tragen, dass seine Komtur dauerhaft frei sei von jeglicher
Unbill durch die natürlichen Bewohner dieser Welt.

3. Er respektiere dabei die natürlichen Lebensräume von Elfen und Zwergen, indem er einen
Morgen Abstand halte zu deren Gebieten.

4. Einem jedem Ritter des Ordens sei es frei Lehen zu vergeben und / oder den Treueid entgegen
zu nehmen.

5. Der Lehnsmann eines Ritter des Ordens sei auf eigenem Wunsch nach Billigung durch das
Konzil als Novize im Orden aufgenommen.
Als Zeichen seines Wirkens soll er das Zeichen des Kreuzes in gelber Farbe in seinem Schilde
führen.

6. Auf Antrag seines Lehnsherren kann er durch das Konzil zum Ritter des Ordens erhoben
werden.
Als Zeichen seiner Ritterwürde habet er fortan das Zeichen des Kreuzes in der Farbe seiner
gewählten Gilde im Schilde zu führen.

7. Die Ritter des Ordens achten und respektieren in besonderer Weise die Edlen neu
gegründeter Reiche.

8. Diesen sei bereitwillig als Eigen gegeben und anerkannt den an ihre Stammlande angrenzenden
ersten Morgen.

9. Ihnen sei ein Almosen in geeigneter Form zum Wohle und Aufbau ihres Reiches zu geben.
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Pater
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Uriens v. Thuringia
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Beiträge: 32
Registriert: Di Jul 12, 2005 2:01 pm

Beitrag von Uriens v. Thuringia »

Gut gebruillet, Römling!
Nunne brauchet Er nur noch Schafelîn umbe dem "wehrhaften, einzig wahren" Gotte zwe dienen:
[...]der da war von Anbeginn und wehret immer sein in Ewigkeit.[...]
In unseren gotischen Siedlungen gab es wahrlich schallendes Gelächter, ob diuzer
Andeutung awf den Gott, der da och der ihre ist.
Forseti mit Euch

Uriens von Thüringen
Mit den besten Grüßen aus dem Reiche Thüringias,
Thrasco

-----------
Verwalter derer zur Erpf


Verstorbener Sohn Thoralfs v.d. Erpf und Igerna der Anglin
und Thronfolger Thuringias
Einstiger Hausmeier des Warnegau auf Endlome
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Richeleau
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Beiträge: 716
Registriert: Fr Dez 01, 2006 3:57 pm

Beitrag von Richeleau »

Euer von Gottes Gnaden hochwohlgeboren Lord Uriens von Thuringia,

es erfreuet mich, das es meinem Schreiber mit einem kleinen Fehler gelungen sei die Bevölkerung in Euren Siedlungen zu erheitern.
Ich werde ihn jedoch nicht anhalten das Dokument zu verbessern, mag dieser Fehler mich doch bei seiner Ansicht immer erheiternd an diese Anekdote erinnern.
Pater
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ElenoraDannen
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Beitrag von ElenoraDannen »

Werter Pater,

Wir können ja noch großes von euch erwarten, so haben wir doch zu letzt von einem eurer Namensvetter gelsesen und wenn ihr euch jenen als Vorbild genommen habt wird Tamar ja einer neuen Ordnung folgen :lol:

Wir hoffen mal das ihr euch nicht übernehmt euch nicht und werdet von der Masse Tamars nicht verschluckt.

Wir bemängeln nur euren fatanismus und der behauptung das ihr dem wahren und einzigen gott dient.
Wir denken nicht so, wir sind der Meinung das jede Gottheit die richtige ist, da Götter allmächtig sind und gemeinsam über das Wohl seiner Schützlinge besorgt sind. Wer weis schon ob es nicht nur ein Gott ist mit vielen Namen oder welche Gestallt die Götter haben, jedes Volk schöpft ihre Stärke aus der Gnade und Kraft ihrer Götter.

Es lebe unsere Göttin Lesha Herrin des Feuers und Eises.


Hochachtungsvoll
Yvonne
( Spielertreffenorga )
alias ElenoraDannen

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