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Codex Civil

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Hildebrandt
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Codex Civil

Beitrag von Hildebrandt »

Vorwort :

Im Bewusstsein seiner Verantwortung hat sich das Nibelunger Reich den hier niedergeschriebenen Codex Civil gegeben, an dem jegwelche Reiche, Bündnisse und Gemeinschaften zukünftig gemessen werden.

Alle Rechtssprüche des Nibelunger Reiches, die vor Veröffentlichung des Codex Civil gesprochen wurden, sind hiermit aufgehoben und werden geprüft.

Mit Veröffentlichung des Codex Civil erklärt sich das reich der Nibelungen bündnisfrei.


Codex Civil

1. Alle Reiche auf Tamar haben die gleichen Rechte und Pflichten

2. Einem jedem Reich sei die Freiheit zuerkannt, sich auf Tamar unabhängig und frei zu entfalten, so es nicht die Rechte anderer Reiche, die durch diesen Codex gegeben sind, verletzt.

3. Jedem Reiche stehe es frei sich einer Gemeinschaft, einem Bündnis oder als Vasall einem anderem Reiche anzuschließen.

4. Kein Reich soll durch Zwang eines anderen Reiches Vasall werden, noch durch Zwang in ein Bündnis oder eine Gemeinschaft gedrängt werden.

5. Ein jeder Lehnsherr trägt die volle Verantwortung für die Taten seiner direkten und/oder indirekten Vasallen, sowie ein jeder Sprecher eines Bündnisses oder einer Gemeinschaft die volle Verantwortung für die Taten seiner Bundesgenossen / Gemeinschaftsangehörigen trägt.

6. Einem jedem Reiche sei es frei gestellt seine Vasallen öffentlich zu benennen, doch trägt dies zur Vertrauensbildung bei und soll weder dem Lehnsherren noch dem Vasallen von niemandem zum Nachteil gereicht werden.

7. Es seien nur jene als Sprecher eines Reiches, eines Bündnisses oder einer Gemeinschaft akzeptiert und anerkannt, in deren Signatur deren Reichszugehörigkeit erkennbar ist, oder deren Reichszugehörigkeit auf einer anderen eindeutigen Art und Weise erkennbar ist, wovon ein Wappen als solches ausdrücklich ausgenommen ist.

8. Jung- und Kleinreiche, so sie nicht das zehnte Gründungsjahr überschritten haben und/oder den zwanzigsten Morgen Ihr Eigen nennen, stehen unter besonderem Schutze. Keine Waffe soll gegen sie geführt werden, so lange sie selbst nicht die Waffe gegen andere erheben. Kein Zwang in jeglicher Form sei gegen sie gerichtet. Hilfe beim Aufbau Ihres Reiches sei ihnen uneigennützig zu gewähren.

9. Ein jeglicher Krieg unter Reichen, Bündnissen oder Gemeinschaften sei als Verstoß gegen diesen Codex gewertet, so dieser nicht rechtzeitig durch eine entsprechende öffentliche Erklärung kundgetan war.

10. Auf Ländereien, die der Karte Nach Elfen, Orks, Zwergen etc. gehören, kann ein Reich langfristig kein Anspruch erheben, so es
a) keine eigene Grenzen zu diesen Gebieten besitzt und
b) nicht in der lage ist, diese Gebiete dauerhaft zu befrieden.

Ausgenommen sei ein ein Morgen breiter Schutzstreifen, zwischen dem jeweiligem Reich und einem Dunkelwald oder Gebirge zu Minimierung der Streitigkeiten mit Elfen, Orks etc., sofern dieser Schutzstreifen öffentlich deklariert wurde.

Der Schutzstreifen zählt dann zu dem ihm deklarierendem Reich, selbst wenn die Gebiete des Schutzstreifen zu Orks, Elfen etc. gehörend auf der Karte ausgewiesen wird.
11. Ein jegwelches Testament sei unangefochten und respektiert, so es denn vor dem Ableben des entsprechenden Herrschers in den entsprechenden Räumen in den Hallen Tamars hinterlegt wurde.
So kein Testament hinterlegt wurde, geht das Land eines Vasallen ausschließlich an seinen direkten Lehnsherren, so denn Lehnsherr und Vasall vorher öffentlich benannt wurden und der betroffene Lehnsherr unmittelbar nach Ableben seines Vasallen Anspruch auf das Land erhebt.
Ein jegwelches auf anderer Art bekanntgegebenes Testament oder Erbanspruch, das diese Kriterien nicht entspricht, sei nicht rechtsverbindlich.

12. Ein jegwelches Reich, das die regelungen dieses Codex in seinen Grundwerten verletzt oder missachtet sei geächtet.

13. Ein Reich, das als geächtet angesehen wird, hat sein recht auf Bestand verwirkt und kann ohne Konsequenzen von einem jegwelchem Reich, Bündnis oder gemeinschaft zur Rechenschaft gezogen werden, es sei den, das geächtete Reich Widerruft ganzheitlich und leistet in geeigneter Form Abbitte und Buße.

14. Einem jedem anderem Reich, Bündnis oder Gemeinschaft sei es frei gestellt, diesem Codex beizutreten, als dann diese Erklärung öffentlich ist.

15. Erklärt eine Gemeinschaft oder ein Bündnis seinen Beitritt zum Codex Civil, so gelten dessen Mitglieder ebenfalls als dem Codex beigetreten.
Der Beitrittserklärende hat die Mitgliedsreiche öffentlich bekannt zu machen.

16. Mit dem Beitritt zum Codex Civil werden keine Bündnisverpflichtungen eingegangen, jedoch die Verpflichtung sein Handeln an den regelungen dieses Codexes auszurichten.
Hochachtungsvoll

Hildebrandt
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Beitrag von Phredo »

Werder Hildebrandt,

da habt ihr euch aber viel vorgenommen!!
Sodenn wird es dann wohl auch Zeit, daß ihr ein paar Ächtungen als aufgehoben erklärt.
Nur um Sicher zu gehen, daß es auch alle mitbekommen, möchte ich euch bitten es hier doch zu nennen!
Hildebrandt hat geschrieben: Alle Rechtssprüche des Nibelunger Reiches, die vor Veröffentlichung des Codex Civil gesprochen wurden, sind hiermit aufgehoben und werden geprüft.
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Beitrag von Hildebrandt »

Werter Phredo,

es würde Euch gut zu stehen kommen Sätze erst einmal genau zu lesen und sie dann zu versuchen zu verstehen, bevor Ihr Euch zu ihnen äussert.
Den Satz den Ihr zitiert habet, saget alles, was derzeit dazu zu sagen ist.
Die Rechtssprüche sind aufgehoben und werden geprüft.
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Beitrag von Phredo »

Daran hege ich keinen Zweifel.
Aber es würde mir viel leichter fallen euch ernst zu nhemen, wenn ihr diese Rechstsprüche hier explizit nennt und aufhebt!
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Beitrag von Hildebrandt »

Wenn es sich auch nach der Prüfung so ergibt, werde ich das gerne tun.
So wie ich es auch tun würde, wenn ich die alten Rechtssprüche als betätigt und wiedereingesetzt ansehen müsste, nach eben jener Prüfung.

Euer Verhalten gemessen am Codex wird wohl ausschlaggebend sein.
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Beitrag von Phredo »

Werder Hildebrabdt,

ihr entäuscht mich!
Bis dies geschen ist, sind eure Vorwürfe und Beschuldigung einfach haltlos!
Ihr würdet euch und eurer Glaubwürdigkeit einen großen Gefallen tun, wenn ihr hier nur zwei Zeilen rein schreibt!
Soll ich sie euch etwa vorschreiben, so daß ihr nur nachkritzeln müsst?
Gschriem hads der,

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Beitrag von Hildebrandt »

Werter Phredo,

es ist mir fürchterlich egal, ob ich Euch enttäusche.

Aber wenn Ihr die Sache beendet haben möchtet äussert Euch doch einfach hier, wie Ihr zukünftig vorhabet im von Euch sogenannten Barbarenland mit Neureichen zu verfahren oder ob Eure Äusserungen von vormals noch Bestand hat, denn an Eurem Verhalten gegenüber Neureichen werde ich Euch gemäß des Codex beurteilen.
Ich habe Euch eine Goldene Brücke gebaut, es isset nicht mein Ding, ob Ihr über diese geht oder nicht, das müsset Ihr schon selber so Ihr wollt.

Ich denke die unnütze Diskussion dürfte sich damit erledigt haben.
Hochachtungsvoll

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Beitrag von Phredo »

Werder Hildebrandt,

ihr seit unverbesserlich!
Ihr lasst mir keine Wahl!
Eure Codex wird von mir nicht annerkannt!

Nach wie vor mögen Eure Ziele voller Ehre sein, aber ihr scheint dennoch nichts weiter als eine Marionette des NB und DBB und BvB zu sein!
Und ihr seit scheinbar auch nicht in der Laage mich vom Gegenteil zu überzeugen!
Obwohl dies doch so einfach ist, mit der Aussprache von zwei kleinen Sätzen!
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Beitrag von Hildebrandt »

Ihr möchtet zwei kleine Sätze hören Phredo, kein Problem :

Ihr ändert Eure Meinung zu Neureichen nicht, wird mit Euch gem des Codex verfahren, was Eure erneute Ächtung bedeuten würde.
Ändert Ihr, wird ebenfalls gem Codex verfahren und Ihr werdet nicht geächtet.

Im Übrigen isset es mir völlig egal ob Ihr den Codex akzeptiert oder nicht, dass ändert jedoch nichts daran, dass ich auch Euch danach beurteilen werde.

So, mit diesem sind es nun sogar vier geworden und einer noch zum Schluß :

Wenn Ihr über ein bestimmtes Thema Diskutieren wollet (gilt für alle) machet dazu Euren eigenen Ausghang auf, aber mißbraucht dazu nicht andere um möglichst schnell vom eigentlichen Thema abzulenken.
Hochachtungsvoll

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Beitrag von Hildebrandt »

Da das eigentliche Thema des Aushanges durch unnötige Diskussionen schon kaum noch erkennbar ist hier nochmals der Anfang dieses Aushanges :

Vorwort :

Im Bewusstsein seiner Verantwortung hat sich das Nibelunger Reich den hier niedergeschriebenen Codex Civil gegeben, an dem jegwelche Reiche, Bündnisse und Gemeinschaften zukünftig gemessen werden.

Alle Rechtssprüche des Nibelunger Reiches, die vor Veröffentlichung des Codex Civil gesprochen wurden, sind hiermit aufgehoben und werden geprüft.

Mit Veröffentlichung des Codex Civil erklärt sich das reich der Nibelungen bündnisfrei.


Codex Civil

1. Alle Reiche auf Tamar haben die gleichen Rechte und Pflichten

2. Einem jedem Reich sei die Freiheit zuerkannt, sich auf Tamar unabhängig und frei zu entfalten, so es nicht die Rechte anderer Reiche, die durch diesen Codex gegeben sind, verletzt.

3. Jedem Reiche stehe es frei sich einer Gemeinschaft, einem Bündnis oder als Vasall einem anderem Reiche anzuschließen.

4. Kein Reich soll durch Zwang eines anderen Reiches Vasall werden, noch durch Zwang in ein Bündnis oder eine Gemeinschaft gedrängt werden.

5. Ein jeder Lehnsherr trägt die volle Verantwortung für die Taten seiner direkten und/oder indirekten Vasallen, sowie ein jeder Sprecher eines Bündnisses oder einer Gemeinschaft die volle Verantwortung für die Taten seiner Bundesgenossen / Gemeinschaftsangehörigen trägt.

6. Einem jedem Reiche sei es frei gestellt seine Vasallen öffentlich zu benennen, doch trägt dies zur Vertrauensbildung bei und soll weder dem Lehnsherren noch dem Vasallen von niemandem zum Nachteil gereicht werden.

7. Es seien nur jene als Sprecher eines Reiches, eines Bündnisses oder einer Gemeinschaft akzeptiert und anerkannt, in deren Signatur deren Reichszugehörigkeit erkennbar ist, oder deren Reichszugehörigkeit auf einer anderen eindeutigen Art und Weise erkennbar ist, wovon ein Wappen als solches ausdrücklich ausgenommen ist.

8. Jung- und Kleinreiche, so sie nicht das zehnte Gründungsjahr überschritten haben und/oder den zwanzigsten Morgen Ihr Eigen nennen, stehen unter besonderem Schutze. Keine Waffe soll gegen sie geführt werden, so lange sie selbst nicht die Waffe gegen andere erheben. Kein Zwang in jeglicher Form sei gegen sie gerichtet. Hilfe beim Aufbau Ihres Reiches sei ihnen uneigennützig zu gewähren.

9. Ein jeglicher Krieg unter Reichen, Bündnissen oder Gemeinschaften sei als Verstoß gegen diesen Codex gewertet, so dieser nicht rechtzeitig durch eine entsprechende öffentliche Erklärung kundgetan war.

10. Auf Ländereien, die der Karte Nach Elfen, Orks, Zwergen etc. gehören, kann ein Reich langfristig kein Anspruch erheben, so es
a) keine eigene Grenzen zu diesen Gebieten besitzt und
b) nicht in der lage ist, diese Gebiete dauerhaft zu befrieden.

Ausgenommen sei ein ein Morgen breiter Schutzstreifen, zwischen dem jeweiligem Reich und einem Dunkelwald oder Gebirge zu Minimierung der Streitigkeiten mit Elfen, Orks etc., sofern dieser Schutzstreifen öffentlich deklariert wurde.

Der Schutzstreifen zählt dann zu dem ihm deklarierendem Reich, selbst wenn die Gebiete des Schutzstreifen zu Orks, Elfen etc. gehörend auf der Karte ausgewiesen wird.
11. Ein jegwelches Testament sei unangefochten und respektiert, so es denn vor dem Ableben des entsprechenden Herrschers in den entsprechenden Räumen in den Hallen Tamars hinterlegt wurde.
So kein Testament hinterlegt wurde, geht das Land eines Vasallen ausschließlich an seinen direkten Lehnsherren, so denn Lehnsherr und Vasall vorher öffentlich benannt wurden und der betroffene Lehnsherr unmittelbar nach Ableben seines Vasallen Anspruch auf das Land erhebt.
Ein jegwelches auf anderer Art bekanntgegebenes Testament oder Erbanspruch, das diese Kriterien nicht entspricht, sei nicht rechtsverbindlich.

12. Ein jegwelches Reich, das die regelungen dieses Codex in seinen Grundwerten verletzt oder missachtet sei geächtet.

13. Ein Reich, das als geächtet angesehen wird, hat sein recht auf Bestand verwirkt und kann ohne Konsequenzen von einem jegwelchem Reich, Bündnis oder gemeinschaft zur Rechenschaft gezogen werden, es sei den, das geächtete Reich Widerruft ganzheitlich und leistet in geeigneter Form Abbitte und Buße.

14. Einem jedem anderem Reich, Bündnis oder Gemeinschaft sei es frei gestellt, diesem Codex beizutreten, als dann diese Erklärung öffentlich ist.

15. Erklärt eine Gemeinschaft oder ein Bündnis seinen Beitritt zum Codex Civil, so gelten dessen Mitglieder ebenfalls als dem Codex beigetreten.
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16. Mit dem Beitritt zum Codex Civil werden keine Bündnisverpflichtungen eingegangen, jedoch die Verpflichtung sein Handeln an den regelungen dieses Codexes auszurichten.
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Beitrag von Courgan »

Werter Hildebrandt,

wir hören hier markige Töne über Ächtung und Regeln, die man zu befolgen habe, aber wir vermissen eure Legitimation, allgemeingültige Regeln aufzustellen.

Die Regelungen an sich mögen ja ganz sinnvoll sein, allein reicht das nicht aus, sie forsch als allgemeingültig darzustellen. Daher begehren wir doch Auskunft, aus welchem Umstand Ihr das Recht ableiten wollet, anderen Lords irgendwelche Regeln aufzuzwingen.

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Beitrag von Phredo »

Werder Courgan,

Das habe ich auch schon öftes gefragt, aber leider keine Antwort bekommen!
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Beitrag von Ronja »

Werter Herr Hildebrandt,

großen Anklang findet bei uns Eure Überzeugung und Konsequenz, mit der Ihr fortan Euer Reich regieren werdet.
Da Ihr bei der Vereinbarung mit dem hinterhältigen Phredo in der Taverne zugegen waret, bitten wir Euch, seine Wortbrüchigkeit zu prüfen und uns mit allem, was Eurem Reiche möglich ist, unser fortanes Dasein, welches nur noch darin bestehen mag, die Barbaren zu vernichten, sollte Phredo uns ans Bein gepisst haben, zu unterstützen.

Einen süßen Nebengeschmack hätte das ganze auch für Euch, Ihr müsst diesem Narren nicht ständig Rechenschaft ablegen, über Dinge, die selbst unsre Lillie schon versteht.

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Beitrag von Phredo »

Werde Ronja,

wer wird denn gleich so schnell sein?
Wir haben unser Wort nicht gebrochen, oder hat euch Erik etwa angegriffen!
Wenn ihr nicht fähig seit, eure Abmachungen genauestens zu studieren, naja selbst Schuld!
Greift an, und der Hildebrandt wird euch ächten müssen!! ;)
Denn ihr wisst ja, Erik ist ein Kleinreich nach den Statuten des Codex, und da ihr ihn schlieslich anerkennt, habt ihrt jetzt ein großes Problem!
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Beitrag von Ronja »

Werter Herr Hildebrandt,

hiermit sei mal kurz angemerkt, dass kein einziges Reich, mit dem Lillie Krieg spielen wird, jünger isset als das unsere.

Wenn die Herrscher jener Reiche nicht in der Lage sind, nach Jahrzehnten bzw. -hunderten eine nennenswerte Reichsgröße oder florierende Handelsbeziehungen aufzubauen, isset dies nicht unser Problem.

Ronja
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