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Erklärung des ronanischen Reiches

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Cormac
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Erklärung des ronanischen Reiches

Beitrag von Cormac »

Werte Ladies, werte Lords



Hiermit erklärt das ronanische Reich in bezug auf vielerlei öffentliche Aushänge folgendes. Wenn ronanische Schiffe und Armeen freie Gebiete, die nicht in Menschenhand und oder menschenähnliche Wesen sind, entdecken - sprich unbesetzte Morgen, werden diese dem ronanischen Reich angegliedert.
Testamente werden nicht akzeptiert, da Wir auch nicht wissen können, wer diese Morgen irgendwann in grauer Vorzeit sein Eigen nannte und wem immer dieser es auch vererbte. Denn nach Unserer Auffassung kann man Ländereien nicht vererben.
Dies heißt, Ronanien wird keine Morgen annektieren, die nachweislich einem Herrscher gehören.
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Faustus1
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Beitrag von Faustus1 »

Werther Cormac,

ihr könnt so verfahren, wie ihr es für richtig haltet.

Sollten aber die Reichsgrenzen oder Testatmente
des Norderbundes verletzt werden, wird jeder, der
es wagt, auf`s schärfste bestraft werden.


Gruß
Vicomte Faustus von Drachenfels

1. Heerequatiermeister des Norderbundes
Cormac
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Beitrag von Cormac »

Werter Faustus!

Ihr braucht doch keine Angst haben. Reichsgrenzen werden von ronanischen Truppen nur nach Erlaubnis des jeweiligen Herrschers überschritten.
Was Euer Pamphlet der Testamente angeht. solange ein Morgen Land einem Herrscher gehört, ist er für Uns tabu.
Sobald aber, wie schon im letzten Aushang zu lesen steht - ein Morgen Land als unbesetzt deklariert ist, werden Wir dieses dem ronanischen Reiche einverleiben.
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Albarich
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Beitrag von Albarich »

Werter Cormac,

solch eine Verfahrensweise kann auch nach hinten losgehen.

Ich rate Euch vorsichtig zu Werke zu gehen und darauf zu achten ob jemand etwas dagegen hat.
Wenn keine Reaktion erfolgt einfach weiter machen.

Albarich
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Lipsius
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Beitrag von Lipsius »

Werter Graf Albarich,
was ist aber, wenn eine Reaktion, eine Meldung kommt, das diese Morgen unrechtmässig annektiert wurden, werden?

Dann gilt wohl automatisch das Gesetz des Stärkeren?

Dann müssten die Testamente ja ungefähr so lauten:
"Ich vermache meine Ländereien denjenigen, der sie schneller annektiert, oder dem Stärkeren, der darauf scharf ist."

Werter Graf, ich würde doch hier um etwas mehr Respekt vor den Toden und auch um eine Bündnissübergreifende Absprache zur Einhaltung von Testamenten bitten.

Gez.
Graf Lipsius
Cormac
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Beitrag von Cormac »

@Albarich:
Wenn ein Morgen als unbesetzt gilt, sind nach der ronanischen Gesetzgebung dieses Land frei - ungeachtet, welche "Testamente" und ähnliches es gibt.

@Lipsius:
Nach Unserem Glauben, interessiert es die Seelen der Toten nicht, was dort, wo wir leben, geschieht oder vorgeht.
Wir in Ronanien haben keinen Ahnenkult.
Sie leben nun in einem anderen Reich, während ihr Körper in den großen Leib der Natur aufgenommen wird.
Falls ich mal sterbe, es auch keinen Nachfolger für mich geben sollte und Ronanien so zerfällt, steht es jedem frei die ehemaligen ronanischen Morgen seinem oder ihrem Reich einzugliedern.
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Albarich
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Beitrag von Albarich »

Werter Lipsius,

da habt Ihr meine Aussage aber falsch interpretiert.

Cormac möchte wohl grundsätzlich alles unbesetzte Land annektieren
ohne auf Testamente oder Besitzansprüche Rücksicht zu nehmen, so habe ich das verstanden

Mein Rat an Ihn vorsichtig vorzugehen und auf eine Reaktion zu warten bezieht sich
auf eventuelle Besitzansprüche dritter.
Bleibt eine solche Reaktion aus kann man doch davon ausgehen das es solche Ansprüche nicht gibt.
Das in diesem Fall der schnellere oder Stärkere sich das Land holt ist normal.
Gibt es aber Ansprüche dritter so könnte man sich doch durchaus einigen.

Wichtig ist es daher vorsichtig zu Werke zugehen um nicht den Unmut anderer
auf sich zu ziehen


Somit haben wir beide doch in groben Zügen das gleiche gemeint

Albarich
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Albarich
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Beitrag von Albarich »

@Cormac

Nach dem Recht unseres Reiches und auch anderer Reiche gehen Lehen an den Lehensgeber zurück wenn der Lehensnehmer verstirbt.
Ich spreche hier nicht von dem gesamten Besitz eines Verstorbenen sondern Explizit von Lehen.
Das gleiche gilt ja auch bei Kündigung eines Lehensvertrages, wie Ihr vielleicht wisst..

Somit kann es also durchaus Rechte dritter geben. Diese werden in der Regel auch offen gelegt,
spätestens dann wenn Ihr Land annektiert.

Selbstverständlich liegt es an Euch ob Ihr das beachten wollt.
Ihr solltet Euch nur darüber im Klaren sein das Ihr Euch große Probleme einhandeln könnt
wenn Ihr rigoros Euer geltender Recht durchsetzen wollt.

Ob Ihr meinen Rat befolgt liegt an Euch selber. Ich meine es nur gut mit Euch

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Beitrag von Lipsius »

Werter Graf Albarich,
ich denke schon, das wir das selbe, oder zumindestens sehr ähnliches gemeint haben.

Doch möchte ich dennoch auf die Einhaltung von Testamenten auch über die Bündnisgrenzen hinaus drängen.
Dies wird zur Zeit von allen Seiten nicht eingehalten und solange es keine völkerrechtlichen Verträge, zwischen den Bündnissen gibt, wird es da wohl auch nie Rechtssicherheit für die Vollstreckung von Testamenten geben.

Für das Reich Tamarien, werde ich als Sprecher und legitimierter Verhandlungspartner für Verträge mit dem Reich zur Verfügung stehen.

Auch dem Norderbund möchten wir zur Schliessung von völkerrechtlichen Verträgen bern einladen.

gez.
Graf Lipsius
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Albarich
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Beitrag von Albarich »

Werter Lipsius,

soweit ich mich erinnre hatten wir selten oder noch nie Probleme diesbezüglich.
Wir konnten uns doch immer einigen ob nun im Gespräch oder in Stillschweigendem Einvernehmen.

Was nun Völkerrechtliche Verträge angeht sollten sich die Verantwortlichen darüber einigen.
Ich habe an dieser Stelle lediglich meine Meinung vertreten, die der Euren ähnlich ist.

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Beitrag von Cormac »

@Werter Lord Albarich

Danke, das Ihr es gut mit mir meint. Nun, alles ist verhandelbar und wenn beide wirklich wollen, kann man sich immer einigen.
Aber Ihr müsst doch zugeben, das wohl ein jedes Reich die Morgen Land besetzt, was es als unbesetzt ist. Man kann zwar annehmen, das irgendwann jemanden dieses Land gehörte, aber die wenigstens wird es interessieren. Denn zuerst steht das Wohlbefinden der eigenen Bevölkerung im Vordergrund.
Aber dies ist natürlich meine Auffassung!

Da muß ich Lord Lipsius recht geben, solange es keinen allgemeingültigen Vertrag gibt, der dieses Problem löst, kann ein jeder es halten, wie seine Reichsgesetze es fordern und verlangen.
Dieser Vertrag sollte von einem der großen Reiche oder Vereinigung eingereicht werden und von allen akzeptiert, und somit Gültigkeit und Rechsbindlichkeit erlangen.
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