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Es soll verkündet sein ...

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SatanasOz
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Es soll verkündet sein ...

Beitrag von SatanasOz »

Die schwere Tür zu der Halle der Aushänge wird weit geöffnet und aller Anwesenden Blicke fallen auf den hellen Schein. Die zwei Bedinsteten stehen wortlos neben der Eichentür und blicken ebenso wie alle Anwesenden erwartungsvoll nach draussen. Von dort nähern sich Schritte. Ungewöhnlich viele Schritte, wie sich der Ein oder Andere zu wundern beginnt. Durch das blendende Sonnenlich nicht gut zu erkennen nähern sich merere Gestallten der Türschwelle. Die Schritte schwellen an, im gleichklang, wie die geübter Soldaten und eine leichte Unruhe beginnt sich unter den anwesenden Edlen auszubeiten. Es war nicht ungewöhnlich wenn edle mit Leibwachen eintraten, doch dies, so war zu ahnen würde etwas anderes zu bedeuten haben. Die Gestallen haben indess die Türschwelle erreicht, auf der sie doch keinesfalls halt machten. So wie sie aus dem Hellen Tageslich in den matten warmen Schein der Halle getreten sind, können die Umstehenden sie erkennen, oder besser sehen, denn sie Tragen die Hoheytszeichen keines der bekannten Reiche Tamars. Sechs Ritter, zwei Frauen, vier Männer, in einfachen rot-weißen Waffenröcken eskortieren drei Schreiber in sicherem und stolzem Schritt durch die weite Halle. Die Schilde ziert ein allen Anwesenden ebenfalls unbekanntes Zeichen, jedenfalls den Meisten. Dieser Zug durchquert die Halle bis zur gegenüberliegenden Wand. Wortlos nemen die Ritter Aufstellung zu je drei auf und drehen sich zum Raum und den Anwesenden hin. Ebenso stellen sich die Schreiber auf, der weiten Halle zugewandt. Zwei beginnen im Hintergrund mit der Anbringung eines wahrhaft edlen Aushanges. Vielfarbig und Gold geschmücktes Pergament wird dort angebracht. Der Mittlere Schreiber tritt vor, ein gestandener, erfahrener Mann. Als die anderen ihre Arbeit getan haben, beginnt er mit lauter klarer Stimme zu Sprechen:

„Höret Edle Tamars!

Das Reich Tamarien unter gibt hiermit nun offiziell der Öffentlichkeit zur Einsicht, das Dokument der Verfassung die es sich gegeben. Es hat Rechtskraft in gesamten Reichsgebiet und erlaubt, sich darauf zu berufen von nun an. So soll es hier Zeugniss legen vom guten und edlen Geiste, auf das sich einjeder davon überzeugen kann.

So verkündet euch der Herold des Reiches Tamarien im Jahre 448 nach Abanor im Auftrage des Reichsministers Satanas von Drakentrutz“
Bild


Er dreht sich, mit einer ausladenen Arbewegung den Weg zum neuen Aushang weisend und schreitet dann starken Schrittes los. Vier Ritter folgen ihm. Die anderen beiden, ein Mann und eine Frau beziehen Ehrengarde neben dem Aushang und geben den Anwesenden einen Blick auf das Schiftstück frei ...
Zuletzt geändert von SatanasOz am Mo Jun 27, 2005 8:17 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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SatanasOz
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Beitrag von SatanasOz »

Präambel


In reformierter Fortsetzung der Reichstraditionen seit dem 3.Kayserreich und gestützt auf die reichhaltige Erfahrung seiner Kernreiche, hat das Volk von Tamarien in Übereinstimmung mit der geschichtlichen Entwicklung unserer Epoche sein Recht auf nationale Selbstbestimmung verwirklicht und formt die entwickelte, human orientierte Reichsgesellschaft.

Erfüllt vom Willen, dem Volke Wohlstand und Frieden zu geben, wurde diese Verfassung für den Staat Tamarien festgeschrieben.



Abschnitt I

Artikel 1

Tamarien ist ein souveräner Staat der Reichs- und Bündnisritter.

Die Reichsflagge Tamariens besteht aus den Farben Rot und Weiß.

Das Staatswappen Tamariens zeigt Ein Schild durch ein Brustwehr in zwei Felder geteilt. Die untere Hälfte ist von weißer Tinktur. Dir obere rote Schildhälfte ist von roter Tinktur, auf welcher drei Hexagone nebeneinander angeordnet sind.


Artikel 2

(1) Alle politische Macht Tamariens wird von der Reichsregierung ausgeübt. Die Reichsregierung setzt sich aus dem Ministerrate, dem Reichskanzler und dem Reichsoberhaupt zusammen. Der Mensch steht im Mittelpunkt aller Bemühungen der tamarischen Gesellschaft und ihres Staates. Die weitere Entwicklung des Wohlstandes und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage einer ausgewogenen Wirtschafts- und Kulturpolitik und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ist die maßgebliche Aufgabe der tamarischen Gesellschaft.

(2) Das feste Bündnis der Reichsritter mit seinen Partnern, den Gelehrten und allen anderen Mitgliedern des Volkes, das Prinzip des selbstlosen gegenseitigen Beistandes, die Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den fortgeschrittensten Erkenntnissen der Wissenschaft bilden die Grundlagen der tamarischen Gesellschaftsordnung.

(3). Kein Mensch sollt durch des Menschen Nötigung in Knechtschaft gezwungen sein. Dies sollt immer und für alle Menschen gelten, so sie dies nicht mit Verfehlungen gegen Recht und Gesetzt oder das Reich einbüßen.


Artikel 3


Alle Macht dient dem Wohle des Volkes. Sie sichert sein friedliches Leben, schützt die tamarische Gesellschaft und gewährleistet die freie Entwicklung des Menschen, wahrt dessen Würde und garantiert die in dieser Verfassung verbürgten Rechte.


Artikel 4

(1) Die Volksvertretungen sind die Grundlage des Systems der Staatsbeauftragten. Sie stützen sich in ihrer Tätigkeit auf die aktive Mitgestaltung der Völker an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle ihrer Entscheidungen.

Artikel 5

(1) Tamarien hat getreu den Interessen der Völker und der internationalen Verantwortung auf seinem Gebiet den Militarismus und die Diktatur ausgerottet. Sie betreibt eine dem Frieden, der Völkerverständigung und der Sicherheit dienende Außenpolitik.

(3) Tamarien unterstützt die Staaten und Völker, die gegen den Imperialismus und sein Kolonialregime, für nationale Freiheit und Unabhängigkeit kämpfen. Tamarien tritt für die Verwirklichung der Prinzipien des friedlichen Nebeneinanderbestehens von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung ein und pflegt auf der Grundlage der Gleichberechtigung und gegenseitigen Achtung die Zusammenarbeit mit allen Staaten.

(4) Tamarien setzt sich für Sicherheit und Zusammenarbeit in Tamar, für eine stabile Friedensordnung in der Welt und für die Wahrung des Ausgleiches ein.

(5)Militaristische und revanchistische Propaganda in jeder Form, Kriegshetze und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß werden als Verbrechen geahndet.

(6) Ein Reichsritter gelobt die ewige Treue. Sein Herz kennt nur die Tugend. Sein Schwert verteidigt die Hilflosen. Seine Macht unterstüzt die Schwachen. Sein Mund spricht nur die Wahrheit. Sein Zorn zerschlägt das Böse.


Artikel 6

(1) Die Staatsorgane gewährleisten die territoriale Integrität Tamariens und die Unverletzlichkeit seiner Staatsgrenzen einschließlich seiner Territorialgewässer.

(2) Tamarien organisiert die Landesverteidigung sowie den Schutz der staatlichen Ordnung und des friedlichen Lebens seiner Völker. Die Reichsarmee und seine Verbündeten schützen die Interessen und Errungenschaften der Völker gegen alle Angriffe von außen. Die Reichsarmee pflegt im Interesse der Wahrung des Friedens und der Sicherung des Staates enge Waffenbrüderschaft mit den Armeen des Ordens und anderer verbündeter Staaten.


Artikel 7


(1)Tamarien wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder seine Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen, insofern es nicht durch ein feindliches Bündnis oder einer feindlichen Nation bedroht wird.


Artikel 8

(1)Tamarien fördert Wissenschaft, Forschung und Bildung mit dem Ziel, die Gesellschaft und das Leben seiner Völker Bürger zu schützen und zu bereichern.

(2)Tamarien sichert allen Mitgliedern eine hohe Bildung. Es befähigt seine Völker, die Gesellschaft zu
gestalten und an der Entwicklung des Staates schöpferisch mitzuwirken.

(3)Jeder gegen den Frieden, die Völkerverständigung, gegen das Leben und die Würde des Menschen gerichtete Mißbrauch der Wissenschaft ist verboten.



Artikel 9



(1) Tamarien garantiert allen Mitgliedern die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung. Es gewährleistet die Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit.


(2) Frei von Knechtung hat jedes Mitglied gleiche Rechte und verschiedene Möglichkeiten, seine Fähigkeiten in vollem Umfange zu entwickeln.


Artikel 10


(1) Jeder hat unabhängig von seiner Herkunft, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner Stellung die gleichen Rechte und Pflichten. Gewissens- und Glaubensfreiheit sind gewährleistet. Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens.

(3) Tamarien wird alle Bemühungen unterstützen, international geltendes Recht zu entwickeln und zu fördern.


Verkündet im namen des Reiches, seiner Minister und des Reichsoberhauptes im Jahre 448 nach Abanor
Gezeychnet,
Lord Satanas von Drakentrutz


Handelsminister Tamariens
Gemahl der bezaubernden Lady Hoshiko
Händler im Dienste seynes Herrn
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SatanasOz
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Beitrag von SatanasOz »

Werte Edle Tamars!

Der Reichsbund Tamarien vertreten durch seyne Minister gibt bekannt:


Nach dem Tode des ehrwürdigen Reychsoberhauptes Kayser Armand Guother wird das Reych nun in kürze eyn neues Oberhaupt bestimmen.
Derzeit führet der ehernwerte Graf Lipsius die Geschäfte als Kanzler, mit Hilfe der Minister. Einem jeden Edlen der sich dem
gleichen Guten und Rechten verbunden fühlet sei nun gesagt:
Das Reich ist bereit, jeden als Reichsritter in seine Reihen aufzunemen der bereit ist, der Verfassung des Reiches und seiner
Organe, dem Oberhaupt und den Ministern, die Treue zu schwören. Lasset uns gemeinsam in eine friedliche Zukunft starten, habet
selbst teil an den Geschicken um euch herum, seyd ihr nun eyn junger Lord oder ein weiser Graf.


Hochachtungsvoll
i.A. des Kanzlers Graf Lipsius
Gezeychnet,
Lord Satanas von Drakentrutz


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