Lipsius hat geschrieben:(...), fakto ist die Beschreibung des Handelsregisters korrekt, evtl. nicht ganz deutlich.
Servus,
"Erst wenn man ein Handelsregister besitzt, kann man sich all die Handelspartner der umliegenden Länder merken."
--> bedeutet im Umkehrschluss, ohne Handelsregister kann ich mir die Leute um mich herum nicht merken, also können sie unbekannt werden
"Solange Sie kein Handelsregister besitzen, werden Ihnen die Händler auf dem Marktplatz unbekannt sein."
--> bedeutet im Umkehrschluss, sobald ich eins besitze, werden mir eben die Händler auf dem Marktplatz (und da ist NICHT die Sprache von Handelsverträgen, mit keiner Silbe!) nicht mehr unbekannt sein
Somit:
Die Diskussion passt schon hierher. Denn nach meiner laienhaften Meinung ist es ein Bug, wenn das Handelsregister nicht gewährleisten kann, dass mir die Händler auf dem Marktplatz bekannt sind.
Oder andersherum, wie ich auch schon schrieb: Der Text ist falsch.
Sven, dies hier ist outtime, da haben die Spieler keine Zeit und Muße jeden Text nach diplomatischen Hintergründen zu durchforsten, wie was denn gemeint sein könnte oder auch nicht. Da erwarte ich Klartext - oder besser keinen Text.
Fakt ist:
Die Beschreibung ist NICHT korrekt, weil nunmal nicht eindeutig.
Oder die Beschreibung IST korrekt, und somit liegt ein Bug vor.
Greetings Ulrike
PC V49 R14
Nur der Geist erkennt klar den Weg, der den Augen verborgen.