Ritterturnier zu Wagraim
Verfasst: Mi Aug 16, 2006 6:49 pm
Das Volk der Nibelungen ladet ein zum Turnier nach Wagraim, wozu eingerichtet ist ein Platz im Bereich der Gemarkung 9/32 eingerichtet sei. Die Stadt Wagraim selbst sei nicht zu betreten durch die teilnehmenden Recken.
Zu diesem ritterlichem Treffen seien eingeladen eine jede Lady und ein jeder Lord, die sich in diesem Aushang anmelden und sich spätestens bis zum Winter des Jahres 560 auf dem Turnierplatz einfinden können.
Ausgetragen werden Wettkämpfe im Schwertkampf und im Tjosten, wobei einem jeden Teilnehmer gestattet sei, zu diesem Zwecke, das Land der Nibelungen zu betreten , in Begleitung von je max 500 tapferen Rittern zu fuße und/oder beritten.
Es wird erwartet, dass die Recken frischen Mutes sind (Erfahrung = 0), nicht in mehreren Abteilungen marschieren (keine Verbundeinheiten) und nicht gerüstet sind mit Fernkampfwaffen.
Für den Schwertkamp seien nur zugelassen die Ritterschaft zu fuß.
Für das Tjosten seien nur zugelassen die Berittenen.
Für jeden Wettkampf sei erhoben ein Obolus von 150.000 Gold. Die Summe aller Obelie eines Wettkampfes sei am Ende des Turniers des Siegers seine Trophäe.
Zudem wird eine Sicherheit erhoben von 500.000 Gold je Ritterschaft von 500 Recken. Sie soll bis auf den zehnten Teil zurückerstattet sein, als dann eine Edle oder ein Edler aus dem Turniere ausgeschieden sind.
Zu den Regularien des Wettkampfes sei gesagt :
Der Wettkampf findet Ritter gegen Ritter statt, bis einer - oder beide - ausgeschieden sei und der Gewinner des Wettstreits in die nächste Runde kommt. Es werden solange Kämpfe ausgetragen bis in jedem Wettkampf ein Sieger feststeht.
Die jeweiligen Streiter der ersten Runde werden in der Taverne öffentlich gelost.
Als dann das Turnier beginnt, die Streiter im erstem Schritt, betreten den ihnen zugewiesenen Turnierplatz.
So sie sich dort eingefunden haben
a)
führt beim Schwertkampf
im ersten Gang der zuerst Genannte den alleinigen Angriff,
im zweiten Gang der zu letzt Genannte den alleinigen Angriff
ab dem dritten Waffengang werden die Angriffe wechselseitig fortgeführt bis ein Sieger feststeht oder beide aufgeben müssen.
b)
werden beim Tjosten die Angriffe gegenseitig geführt, bis ein Sieger feststeht oder beide Streiter aufgeben müssen.
Ein Sieger eines Wettstreites steht fest, als dann am Ende einer Kampfrunde eine Ritterschaft weniger als 50 Recken zählt.
Die Ergebnisse der jeweiligen Waffengänge sind durch beide Streiter bis zur zwanzigsten Stunde des jeweiligen Tages an den Ausrichter zu melden, damit sie veröffentlicht werden können.
Sind bei allen Zweikämpfen die Sieger ermittelt, wird das Turnier Ritterschaft gegen Ritterschaft gem. Losung weitergeführt, bis am Ende des Turniers ein Sieger feststeht.
Sollte in einer Wettkampfart kein Sieger eindeutig bestimmt werden können, so wird die Trophäe zu gleichen Teilen an alle Teilnehmer der letzten Wettkampfrunde ausgezahlt.
Verstöße gegen die Turnierregeln und den Turnierfrieden, führen zur Einbehaltung der Sicherheit, Ausschluss vom Turnier und Ächtung der Person.
Obolus und Sicherheit werden mit Anmeldung unter diesem Aushang fällig.
Zu diesem ritterlichem Treffen seien eingeladen eine jede Lady und ein jeder Lord, die sich in diesem Aushang anmelden und sich spätestens bis zum Winter des Jahres 560 auf dem Turnierplatz einfinden können.
Ausgetragen werden Wettkämpfe im Schwertkampf und im Tjosten, wobei einem jeden Teilnehmer gestattet sei, zu diesem Zwecke, das Land der Nibelungen zu betreten , in Begleitung von je max 500 tapferen Rittern zu fuße und/oder beritten.
Es wird erwartet, dass die Recken frischen Mutes sind (Erfahrung = 0), nicht in mehreren Abteilungen marschieren (keine Verbundeinheiten) und nicht gerüstet sind mit Fernkampfwaffen.
Für den Schwertkamp seien nur zugelassen die Ritterschaft zu fuß.
Für das Tjosten seien nur zugelassen die Berittenen.
Für jeden Wettkampf sei erhoben ein Obolus von 150.000 Gold. Die Summe aller Obelie eines Wettkampfes sei am Ende des Turniers des Siegers seine Trophäe.
Zudem wird eine Sicherheit erhoben von 500.000 Gold je Ritterschaft von 500 Recken. Sie soll bis auf den zehnten Teil zurückerstattet sein, als dann eine Edle oder ein Edler aus dem Turniere ausgeschieden sind.
Zu den Regularien des Wettkampfes sei gesagt :
Der Wettkampf findet Ritter gegen Ritter statt, bis einer - oder beide - ausgeschieden sei und der Gewinner des Wettstreits in die nächste Runde kommt. Es werden solange Kämpfe ausgetragen bis in jedem Wettkampf ein Sieger feststeht.
Die jeweiligen Streiter der ersten Runde werden in der Taverne öffentlich gelost.
Als dann das Turnier beginnt, die Streiter im erstem Schritt, betreten den ihnen zugewiesenen Turnierplatz.
So sie sich dort eingefunden haben
a)
führt beim Schwertkampf
im ersten Gang der zuerst Genannte den alleinigen Angriff,
im zweiten Gang der zu letzt Genannte den alleinigen Angriff
ab dem dritten Waffengang werden die Angriffe wechselseitig fortgeführt bis ein Sieger feststeht oder beide aufgeben müssen.
b)
werden beim Tjosten die Angriffe gegenseitig geführt, bis ein Sieger feststeht oder beide Streiter aufgeben müssen.
Ein Sieger eines Wettstreites steht fest, als dann am Ende einer Kampfrunde eine Ritterschaft weniger als 50 Recken zählt.
Die Ergebnisse der jeweiligen Waffengänge sind durch beide Streiter bis zur zwanzigsten Stunde des jeweiligen Tages an den Ausrichter zu melden, damit sie veröffentlicht werden können.
Sind bei allen Zweikämpfen die Sieger ermittelt, wird das Turnier Ritterschaft gegen Ritterschaft gem. Losung weitergeführt, bis am Ende des Turniers ein Sieger feststeht.
Sollte in einer Wettkampfart kein Sieger eindeutig bestimmt werden können, so wird die Trophäe zu gleichen Teilen an alle Teilnehmer der letzten Wettkampfrunde ausgezahlt.
Verstöße gegen die Turnierregeln und den Turnierfrieden, führen zur Einbehaltung der Sicherheit, Ausschluss vom Turnier und Ächtung der Person.
Obolus und Sicherheit werden mit Anmeldung unter diesem Aushang fällig.