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Öffentliche Gerichtsverhandlung

Verfasst: Fr Apr 14, 2006 10:09 pm
von Joe
Werte Ladies und Lords,

die Beratungen und Beweisaufnahmen seinen beendet, als dann

die ehrenwerten Mitglieder des Norderbundes Anklage erheben gegen



Helger van Hoogendam



wegen

- Befehl der Piraterie gegen Friedschiffe, als auch

- Schutz und Gewährung des freien Geleits an Piraten.



Die Anklage wird erhoben durch den vom Norderbund berufenen Advocatus , den ehrenwerten Lord Joe, Vicomte der Ellon Ardh.

Den Vorsitz führt die durch den Norderbund berufene Richterin, die ehrenwerte Lady Corinne, Baronin von Caira-Dan.

Als Protokollant wird der ehrenwerte Schreiber Pergalb berufen.

Die Benennung eines Verteidigung wird dem Angeklagten, Lord Helger van Hoogendam, überlassen.

Die Zeugen werden von Ankläger und Verteidiger berufen und vom Gericht geprüft.

Edelleute, welche Hinweise zur Klärung des Falles liefern können, werden gebeten, diese dem Gericht zukommen zu lassen.

Die Verhandlung findet unwiderruflich statt im Jahre 525 Tamarscher Zeitrechnung, (23. April des Jahres 2006 Anno Domini) mit Beginn der 21. Stunde (20:00 Uhr).

Zur öffentlichen Teilnahme tagt das Gericht in der Taverne "Al's Eichenfass".

Der Verzehr jeglicher Speisen und Getränke ist während der Verhandlung untersagt. Störungen werden mit Geldbuße und Verweis geahndet.


Im Auftrage des Rates des Norderbundes,

Joe

Re: Öffentliche Gerichtsverhandlung

Verfasst: Sa Apr 15, 2006 5:39 pm
von Pergalb
joe hat geschrieben: Als Protokollant wird der ehrenwerte Schreiber Pergalb berufen.
Also dieser Satz ist ja gleich in mehrfacher Hinsicht zu beanstanden.

Punkt 1: Wer sagt Euch eigentlich, das ich Protokollantendienste verrichte? Sehe ich für Euch wie ein Gerichtsgehilfe aus?

Punkt 2: Seit wann lasse ich mich von irgendjemandem berufen? Wenn Ihr meine Mithilfe, bei was auch immer, wünscht, dann fragt Ihr mich gefälligst höflich und zwar *bevor* Ihr mich zu irgendetwas beruft.

Punkt 3: Ich bin Chronist. Schreiber war ich einmal, als ich noch im Dienste eines Herren stand. Für mich sind das grundverschiedene Dinge.
joe hat geschrieben: Zur öffentlichen Teilnahme tagt das Gericht in der Taverne "Al's Eichenfass".

Der Verzehr jeglicher Speisen und Getränke ist während der Verhandlung untersagt. Störungen werden mit Geldbuße und Verweis geahndet.


Im Auftrage des Rates des Norderbundes,

Joe
Es spricht nichts dagegen, wenn Ihr Eure Gerichtsverhandlung in der Zentraltaverne abhalten wollt. Allerdings untersagt niemand den dort anwesenden Gästen das Essen und Trinken, solange dieses Haus mir gehört!

Verfasst: Sa Apr 15, 2006 11:09 pm
von Falk
Werter Lord oder Vicomte Joe und werte Lady oder Baronin Corinne,

ihr ließet wie folgt verkünden:
joe hat geschrieben: Die Anklage wird erhoben durch den vom Norderbund berufenen Advocatus , den ehrenwerten Lord Joe, Vicomte der Ellon Ardh.

Den Vorsitz führt die durch den Norderbund berufene Richterin, die ehrenwerte Lady Corinne, Baronin von Caira-Dan.

.......


Joe

_________________

Vicomte der Ellon Ardh
societas mercatorum septemtrionis
Treuer Gemahl der werten Lady Corinne
Wir sind ja noch neu hier auf Tamar jedoch machten wir uns die Mühe die Hallen zu studieren. Gut wir haben nicht jede kleine nachricht gelesen.
doch beim Lesen der Nachrichten viel und was auf.

Der Norderbung klagt ein Mitglied des Norderbundes an Ankläger (wir denken ein Advocatus ist eben dieser) UND der Richter sind Mitglieder des Norderbundes. Um dem ganzen die Krone aufzusetzten sind Ankläger und Richter verheiratet? Wir wollen ja jetzt keinen Streit vom Zaune brechen jedoch kommen und da berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit und vor allem unabhängigkeit dieses Gerichtes.

Vielleicht kann ja jemand meine Zweifel zerstreuen, wir sind gespannt.

Schöne Grüße aus der Falkenburg
Lord Falk

Verfasst: So Apr 16, 2006 7:23 am
von Phredo
Werder Lord Falk,

dieser Prozess had eineklien Vorgeschichde!

Und solange es shclecht ausgeht für den Angekladen und die große menge das Urdeil gud finded, hegd niemand zweifel an dem Ankläger und dem Richder!!!

Wir hoffen jedoch, daß dies ned wieder nur eine Farce isd!!

Verfasst: Mo Apr 17, 2006 8:59 pm
von corinne
Werter Lord Pergalb,

verzeiht, dass ihr so überrumpelt wurdet von der Berufung zum Protokollanten. Leider kam es bei der Organisation des Gerichtsverfahrens zu einem Missgeschick. Natürlich wollten wir euch nicht als Protokollant berufen ohne eure Zustimmung erhalten zu haben. Verzeiht bitte diesen faux pas.

Der Norderbund wünschte euch als Protokollanten, da wir hofften mit euch einen objektiven Schreiber gefunden zu haben.

Nur allzu gerne würden wir euch bitten, diese Aufgabe zu übernehmen. Jedoch können wir verstehen, wenn ihr unsere Bitte ausschlagt.





Werter Lord Falk,

ihr habt Recht, aufgrund einiger Vorkommnisse in der Vergangenheit klagt der Norderbund eines seiner Mitglieder, Lord Helger, an.

Da es sich um ein internes Gerichtsverfahren des Norderbundes handelt, tritt die Rechtssprechung des Bündnisses in Kraft. Sowohl der Advocatus als auch die Richterin wurden von den Mitgliedern des Norderbundes zur Ausübung ihres Amtes berufen.

Das der Advocatus und die Richterin verheiratet sind, stellt kein Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Verfahrens dar.

Der Angeklagte und die Seite der Anklage haben beide die Richterin anerkannt.

Da es sich bei der Anklage um Vorkommnisse handelt, die vermutlich ein größeres Interesse für die Allgemeinheit auf Tamar darstellen, hat sich der Norderbund entschieden das Gerichtsverfahren öffentlich durchzuführen.

Wir hoffen all eure Fragen beantwortet zu haben,

es grüßt

Corinne von Caira-Dan

Verfasst: So Apr 23, 2006 6:55 pm
von Toost v.d. Toetengracht
Werte Edelleute Tamars, werte Mitglieder des Norderbundes,

da ist der gute Helger heuer wegen angeblicher Piraterie angeklagt. Ruhm und Ehre hätte er verdient, wenn er denn tatsächlich irgendwelch Schaluppen der verlogenen Hexe angegriffen hätt. Doch nichts dergleichen steht ihm zu, waren wir es schließlich, der die Heldentat hat vollbracht.
Nun müssen wir bekennen, es war ein Fehler, die Schiffe auf den Boden des Meeres zu schicken, konnten wir doch nur einen jämmerlichen Burschen fangen, der sich auch noch als Taugenichts herausstellte. Nur weil wir dachten das Weibsbild sei persönlich in den Kajüten zugegen gewesen. Ein bedauerlicher Irrtum, den wir schon wieder gutmachen werden. Irgendwann. Versuchet nicht erst uns aufzuhalten, lasset es, uns zu jagen. Wir sind wie der Wind, mal hier mal dort.


Jolly ho,

Toost van der Toetengracht

Verfasst: So Apr 23, 2006 7:32 pm
von Schorchgrinder
Toost v.d. Toetengracht hat geschrieben:Werte Edelleute Tamars, werte Mitglieder des Norderbundes,

da ist der gute Helger heuer wegen angeblicher Piraterie angeklagt. Ruhm und Ehre hätte er verdient, wenn er denn tatsächlich irgendwelch Schaluppen der verlogenen Hexe angegriffen hätt. Doch nichts dergleichen steht ihm zu, waren wir es schließlich, der die Heldentat hat vollbracht.
Nun müssen wir bekennen, es war ein Fehler, die Schiffe auf den Boden des Meeres zu schicken, konnten wir doch nur einen jämmerlichen Burschen fangen, der sich auch noch als Taugenichts herausstellte. Nur weil wir dachten das Weibsbild sei persönlich in den Kajüten zugegen gewesen. Ein bedauerlicher Irrtum, den wir schon wieder gutmachen werden. Irgendwann. Versuchet nicht erst uns aufzuhalten, lasset es, uns zu jagen. Wir sind wie der Wind, mal hier mal dort.


Jolly ho,

Toost van der Toetengracht

BildBild

Verfasst: So Apr 23, 2006 9:43 pm
von corinne
Edle Tamars,

die Schöffen und wir sind zu folgendem Urteil gekommen.
Im Namen des Norderbundes wird Lord Helger von Hoogendam in den Anklagepunkten ,der Beihilfe zur Piraterie und der Befehligung der selbigen,für schuldig empfunden.

Des Weiteren wird der Ausschluss aus dem Norderbund bestimmt.

Die Bündniskennzeichnungen im Wappen, den Rüstungenm, im Schriftverkehr und in allen weiteren Bereichen sind sofort zu entfernen.

Das Urteil wird umgehend rechtskräftig. Zur Überprüfung der Vollstreckung wird Lord Thoralf benannt.

Da das Opfer Vicomtesse Maidheike nicht bereit war in diesem Strafverfahren auszusagen, sei darauf hinzuweisen, dass hier keine Entscheidungen für eine Wiedergutmachung der Straftat getroffen werden konnten. Sollte hier ein Klärungsbedarf bestehen, liegt die Zuständigkeit nicht beim Norderbund.

Hiermit ist das Verfahren beendet.