Das Guotherreich
Verfasst: Di Jan 17, 2006 7:26 pm
Werte Völker,
als rechtmäßiger Vertreter des Guotherreiches geben Wir folgende Erklärung ab:
Zu beachten ist, daß das Guotherreich den Krieg nicht verloren hat, der Gegner hat es im Kriege nicht besiegen können, es somit keinem Protektorat unterstellt ist und die Vasallen des Guotherreiches die Ländereien rechtmäßig in Anspruch nehmen können.
Desweiteren wurde im Falle solchen Schicksalsschlages, wie es das Guotherreich erleben musste, davon Abstand genommen solch Reich zu bedrängen und selbst im Kriegsfall wurde dieser Ehrencodex bisher eingehalten.
Der Guridhorden und andere Herrscherhäuser haben, wenn der potentielle Feind solch Extremfall, wie ihn das Guotherreich getroffen hat, meldete, stets davon abgelassen solch betroffenes Gebiet einzuverleiben, es sei denn es wurde vertraglich geregelt.
Aus diesem Grund bitten Wir den Kriegsgegner des Guotherreiches seine Truppen zurückzuziehen und den Vasallen des Guotherreiches den Weg zu den Guotherländereien nicht zu verwehren.
Sollten Nichtvasallen des Guotherreiches den Wunsch äußern gern Land übertragen zu bekommen, so mögen sich jene mit Uns in Verbindung setzen.
Hochachtungsvoll
Eberhard von Stetten
Unabhängiger Verwalter
Herrscher des Guotherreiches
als rechtmäßiger Vertreter des Guotherreiches geben Wir folgende Erklärung ab:
Zu beachten ist, daß das Guotherreich den Krieg nicht verloren hat, der Gegner hat es im Kriege nicht besiegen können, es somit keinem Protektorat unterstellt ist und die Vasallen des Guotherreiches die Ländereien rechtmäßig in Anspruch nehmen können.
Desweiteren wurde im Falle solchen Schicksalsschlages, wie es das Guotherreich erleben musste, davon Abstand genommen solch Reich zu bedrängen und selbst im Kriegsfall wurde dieser Ehrencodex bisher eingehalten.
Der Guridhorden und andere Herrscherhäuser haben, wenn der potentielle Feind solch Extremfall, wie ihn das Guotherreich getroffen hat, meldete, stets davon abgelassen solch betroffenes Gebiet einzuverleiben, es sei denn es wurde vertraglich geregelt.
Aus diesem Grund bitten Wir den Kriegsgegner des Guotherreiches seine Truppen zurückzuziehen und den Vasallen des Guotherreiches den Weg zu den Guotherländereien nicht zu verwehren.
Sollten Nichtvasallen des Guotherreiches den Wunsch äußern gern Land übertragen zu bekommen, so mögen sich jene mit Uns in Verbindung setzen.
Hochachtungsvoll
Eberhard von Stetten
Unabhängiger Verwalter
Herrscher des Guotherreiches