Joe*s Verfügung über denTod hinaus
Verfasst: Fr Okt 14, 2005 11:52 pm
Wenn auch mein letzter Wille aufgrund der jüngsten Diskussionen nicht mehr Wert sein mag als die Zeilen, die ich hier verfüge, so sei es doch geschrieben im Herbst des Jahres 477 zu Tamar.
Im Falle meines unerwarteten Ablebens sei hiermit kundgetan,
dass meine Besitztümer auf Ragnarök, Endlome und Yaggdrasil wie folgt aufgeteilt werden
a} meine Besitzungen auf Ragnarök gehen an meine liebste Gemahlin Baroness Corinne
b) meine Besitzungen auf Yaggdrasil gehen an den werten Baron Haffax
c) meine Besitzungen auf Endlome sind different zu betrachten
meine dortige Stadt mit sechs Morgen im direkten Anschluss drum herum geht an meine liebste Gemahlin Baroness Corinne,
alles Land westlich davon an den Norderbund zur Verwaltung,
östlich ab 234 / 6328, 6329 bis östlich 237/6329 geht an Lord Potter,
fünf Morgen im direkten Grenzverlauf zu Lord Feanor gehen an diesen zurück,
meine übrigen nördlichen Gebiete dort gehen an Lord Faustus
Alle weiteren nicht genauer bezeichneten Gebiete, die sich zum Zeitpunkt meines Ablebens in meinem Besitz befinden, vermache ich meinen leiblichen Erben. So diese zum Zeitpunkt meines Ablebens noch nicht die Volljährigkeit erreicht haben, sind die entsprechenden Gebiete durch den Norderbund zu verwalten.
Sollte eine der hier Bedachten nicht mehr in der Lage sein Erbe anzutreten, tritt anstelle seiner der Norderbund.
Als Verwalter dieser Verfügung benenne ich den jeweiligen Aldermann des Norderbundes.
Joe
Im Falle meines unerwarteten Ablebens sei hiermit kundgetan,
dass meine Besitztümer auf Ragnarök, Endlome und Yaggdrasil wie folgt aufgeteilt werden
a} meine Besitzungen auf Ragnarök gehen an meine liebste Gemahlin Baroness Corinne
b) meine Besitzungen auf Yaggdrasil gehen an den werten Baron Haffax
c) meine Besitzungen auf Endlome sind different zu betrachten
meine dortige Stadt mit sechs Morgen im direkten Anschluss drum herum geht an meine liebste Gemahlin Baroness Corinne,
alles Land westlich davon an den Norderbund zur Verwaltung,
östlich ab 234 / 6328, 6329 bis östlich 237/6329 geht an Lord Potter,
fünf Morgen im direkten Grenzverlauf zu Lord Feanor gehen an diesen zurück,
meine übrigen nördlichen Gebiete dort gehen an Lord Faustus
Alle weiteren nicht genauer bezeichneten Gebiete, die sich zum Zeitpunkt meines Ablebens in meinem Besitz befinden, vermache ich meinen leiblichen Erben. So diese zum Zeitpunkt meines Ablebens noch nicht die Volljährigkeit erreicht haben, sind die entsprechenden Gebiete durch den Norderbund zu verwalten.
Sollte eine der hier Bedachten nicht mehr in der Lage sein Erbe anzutreten, tritt anstelle seiner der Norderbund.
Als Verwalter dieser Verfügung benenne ich den jeweiligen Aldermann des Norderbundes.
Joe