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Handelsverträge
Verfasst: Di Aug 30, 2005 8:28 pm
von Joe
Normal ist es ja so, dass man in seinem einem Zug nicht mehr Ware per Vertrag anbieten kann, als man auf Lager liegen hat.
Folgende Konfiguration hatte ich für eine Ware:
2000 auf dem Marktplatz
7000 im Kontor
Im Jahr eins habe ich von dieser Ware 4000 per Verträge angeboten
Diese Menge sollte ja dann durch die Verträge gebunden sein
Im Jahr zwei (also in dem jahr in dem die Verträge aus Jahr ein den entsprechenden Spielern zu annahme vorlagen) konnte ich nach meinen Aufzeichnungen wieder 4000 dieser Ware per Vertrag anbieten, dass wären dann 1000 mehr gewesen, als ich im Kontor hätte, oder zählt die Ware auf dem Markt dann als Bestand für die Verträge mit ?
Entweder habe ich mich vertan, oder es liegt m.E. ein Fehler vor
Kann das bitte mal einer miprüfen / querprüfen ?
Gruss
Jochen
Verfasst: Di Aug 30, 2005 11:53 pm
von Maidheike
Hallo Jochen,
dann hast du wohl Vertragsbruch begangen

.
Liebe Grüsse
Heike
Verfasst: Mi Aug 31, 2005 12:05 am
von Joe
Hi Heike,
stellt sich dann die aus meiner Sicht die Frage, warum es einerseits in einem Zug programtechnisch verhindert wird, das ich per Vertrag mehr anbiete als vothanden, im darauffolgenden Zug unter der Berücksichtigung der angebotenen Mengen des Vorzuges nicht ?
Ist m.E. unlogisch.
Gruss
Jochen
Verfasst: Mi Aug 31, 2005 11:18 am
von Wolfen
Das liegt einfach daran, daß ich mir im Cleinten bisher nicht merken kann was ich die letzte Runde als Angebot verschickt habe. ich kann mir bisher nur merken was ich diese Runde als Angebot verschickt habe.
Verfasst: Mi Aug 31, 2005 3:15 pm
von Maidheike
Hallo Jochen,
ich schreibe mir jeden Tag auf, was ich angeboten habe,
so kann ich am nächsten Tag, diese Waren von der
im Clienten (Handelsregister) angegebenen Anzahl der Waren
abziehen und dann weiss ich, wieviele Waren ich wirklich noch
habe und anbieten darf, um nicht in Bedrängnis zu geraten.
Einen lieben Gruß
Heike
Verfasst: Mi Aug 31, 2005 7:22 pm
von Godefroy
Hi,
wenn ich das recht verstanden habe, ist diese Überprüfung wohl zu irgendwas
notwendig. Wenn es nach mir gänge, wäre da keine Beschränkung drin.
Man muss doch in der Lage sein nach Herzenslust Verträge ohne Deckung
auszufertigen. Ob dann beim Zustandekommen des Vertrages alles vorrätig
ist, prüft der Server ja automatisch. Im Moment ist man quasi gezwungen
Waren aus dem Bestand auf dem Markt zu legen, um Leute bei Verträgen
auflaufen zu lassen...
Gruß,
Christian
Verfasst: Mi Aug 31, 2005 8:57 pm
von Joe
Fakt ist, ich kann binnen zwei aufeinander folgenden Züge die doppelte Mennge dessen anbieten, was ich im Kontor habe.
Aber ich schau mal, ob ich heut abend jemanden in der Taverne finde, mit dem man austesten kann, was passiert, wenn ein nicht an Waren gedeckelter Vertrag angenommen wird.
Gruss
Jochen
Verfasst: Mi Aug 31, 2005 10:57 pm
von Godefroy
Hi Jochen,
das könnt Ihr gern testen, aber ich kann dir bereits sagen, was passieren wird.
Wenn die Waren oder das Geld nicht ausreichen, bekommen beide Parteien
eine Meldung über den Vertragsbruch und der Handel findet nicht statt.
Gruß,
Christian
Verfasst: Mi Aug 31, 2005 11:52 pm
von Maidheike
Hallo,
Godefroy hat geschrieben:
das könnt Ihr gern testen, aber ich kann dir bereits sagen, was passieren wird.
Wenn die Waren oder das Geld nicht ausreichen, bekommen beide Parteien
eine Meldung über den Vertragsbruch und der Handel findet nicht statt.
genauso wird es sein, hab ich ja schon geschrieben

.
Und ich denke , es ist ja auch normal, dass die Ware noch da ist, obwohl man sie
einen Tag vorher jemanden angeboten hat. Weil anbieten heisst ja noch nicht, dass
der Käufer die Ware auch annimmt und mitgenommen hat.
Und ich weiss ja nicht, bezahlt ist sie dann ja auch noch nicht und ich meine nicht
jeder Händler gibt die Ware ohne Bezahlung mit

.
Somit ist die Ware ja noch da, bis ein Vertrag auch wirklich angenommen wird,
die Ware dann bezahlt und dann auch mitgenommen wird

.
Liebe Grüße
Heike
Verfasst: Do Sep 01, 2005 12:13 am
von Joe
Dann aber sollte die Überprüfung auf die Verfügbarkeit der angebotenen Warenmenge ganz entfallen.
Ansonsten macht diese absolut keinen Sinn.
Gruss
Jochen
Verfasst: Do Sep 01, 2005 12:23 am
von Godefroy
Hi Jochen,
genau so seh' ich das auch.
Gruß,
Christian
Verfasst: Do Sep 01, 2005 3:30 pm
von Maidheike
Hallo Jochen,
joe hat geschrieben:Dann aber sollte die Überprüfung auf die Verfügbarkeit der angebotenen Warenmenge ganz entfallen.
Ansonsten macht diese absolut keinen Sinn.
denke ich auch

. Aufschreiben muss ich mir ja sowieso immer alles,
was ich verkaufe, wie ich es hier ja schon in einem Beitrag geschrieben habe.
Eben damit ich die Ware nicht nochmal anbiete,
die ich den Tag davor schon jemanden anderen angeboten habe.
Liebe Grüße
Heike