Einforderung von Schulden Lord Kurgans
Verfasst: Mo Feb 21, 2005 1:23 am
Brief an Kurgan
Lord Kurgan!
Aufgrund Eures unglaublichen Verhaltens sehen Wir – die Vertreter des Norderbundes – uns gezwungen, mit dieser Bulle ein klares Zeichen zu geben, da Ihr ganz offenbar nur diese Art der Rechenschaftslegung versteht.
Es tut uns leid, an dieser Stelle klarmachen zu müssen, dass wir es nicht tolerieren, als dumme Unholdvertilger mit unserem Blut und Gut Eure unnötigen Fehler wettzumachen, die halb Kasperia schon in Chaos stürzten.
Nein, nicht genug damit, habt Ihr erneut und eindeutig vorsätzlich zwei Ruinen offengelassen, eine nördlich in Eure Gebiet, mit daneben gesetzten Siedlern, und eine weitere östlich davon, aus der momentan Unmengen von Untoten wie eine Springflut daraus hervorgerufen.
Seit Beginn der Kämpfe habt Ihr keinerlei Handeln gezeigt, das eines tapferen Fürsten würdig ist.
Im Einzelnen listen wir hier Eure ungeheuerlichen Vergehen gegen alle Nachbarvölker auf:
1. Ihr habt Euch mehrfach der fahrlässigen Seuchenverbreitung schuldig gemacht, da Ihr offenbar durch Offenlassung der Ruinenstädte Untotenplagen zu eigenem perversen Nutzen in Kauf nehmt.
2. Ihr bekämpft die bereits vorhandenen Untoten, Orks und Elfen nicht, noch verwehrt Ihr ihnen das weitere Vordringen in Euer Gebiet bzw. das Gebiet Eurer entsetzten Nachbarn.
3. Ihr laßt alle Nachbarn – uns eingeschlossen- sämtliche Kämpfe gegen gigantische Unholdarmeen austragen, mit allen Verlusten an Menschen, Waffen, Unterhalt und Gold, indem Ihr diesen Unholden geradezu den Weg zu uns freihaltet, damit sie gegen uns anrennen. Ebenso tut Ihr dies mit allen Anrainerstaaten.
4. Ihr habt es nicht für nötig gehalten, die am Kampf beteiligten Kräfte über irgend etwas zu informieren, noch habt ihr irgendeine - ja von jedem anständigen Nachbarn in dieser Lage zu erwartende - Entschädigung angekündigt, gleich welcher Höhe oder Art. Es ginge ja seinerseits aus auch nur um die Geste selbst.
5. Ihr brüstetet Euch mindestens zweimal öffentlich - wie auch oben erwähnt -, daß Ihr Orks und Elfen als Mittel zur Zufriedenheitserhöhung Eurer Bevölkerung nutzt. Ohne auf die hier zutagetretende, völlig perverse Sicht zu achten, die Ihr hier zeiget im Licht der Tatsachen, genügt dies, um Eure völlige Skrupellosigkeit gegenüber Euch selbst als Reichsführer und anderen Fürsten aufzuzeigen.
Nunmehr ist der Moment gekommen, in dem Ihr die bereits angefallenen Teilkosten zu begleichen habt:
Bis dato belaufen sich die reinen Unterhaltskosten unserer Armeen, die gegen die Untoten eingesetzt wurden auf ca. 45 Millionen Goldstücke!! Außerdem weisen wir deutlich darauf hin, dass durch die zusätzlich entstandenen Untotenhorte auch erhebliche Mehrkosten in nächster Zukunft erwarten lassen.
Daher stellen wir Euch folgende Konditionen:
§ 1:
Der noch genau zu berechnende Betrag unserer Ausgaben wird fällig 1 Jahr nach Rechnungsstellung; Stichdatum ist die Datierung dieser Bulle. Dabei ist ein größerer Teilbetrag der Gesamtforderung – mindestens aber ein Drittel - unmittelbar zu entrichten. Als Ausgangspunkt unserer Berechnung dienen die oben erwähnten 45 Millionen GS, wobei wir aber die ja derzeit schon weiter gelaufenen Kosten in einer späteren, gesonderten Rechnung nachreichen werden, die in einem zweiten Pfandvertrag zu identischen Konditionen wie die Erstsumme zu verrechnen sein wird.
§ 2:
Sollte diese Summe Eurerseits innerhalb eines Jahres nicht gezahlt worden sein oder solltet Ihr von vornherein nur zu einer Teilsumme in der Lage sein, so sind wir bereit, den Restbetrag in ein Darlehen mit 3 % Zins pro Quartal umzuwandeln.
§3:
Solltet Ihr nicht im Rahmen der jeweiligen Vereinbarung zahlen, wird das Darlehen fällig, indem es zahlbar in Land wird.
In diesem Falle berechnen wir für einen jeden Landmorgen, der an das Kernland des Norderbundes angrenzt, eine Verrechnungssumme von 334.000 Gold.
§ 4:
Als Sicherheit für das Einhalten des Vertrages und angesichts der horrenden Ausgaben unsererseits verbleiben die bislang im Rahmen der Kämpfe von uns gehaltenen Morgen als Pfand unter unserer Obhut, wobei wir diese bei erfolgter Zahlung mit jeweils 500.000 GS pro Morgen gutschreiben.
§ 5:
Die Darlehenslaufzeit wird auf 5 Jahre festgesetzt. Ihr habt freilich die Möglichkeit, die ausstehende Summe schon vorher zu tilgen. Sämtliche Zahlungen sind an den Chammermeister des Norderbundes, Lord Urza, zu entrichten, der eine gesonderte Rechnungsführung für jeden der Pfandverträge führen wird, die Euch selbstverständlich auf Anfrage zugeleitet wird.
§ 6:
Im Falle, dass Ihr mit Zinszahlungen im Rückstand seid oder nach Darlehensfälligkeit nicht gezahlt wird, wird Land entsprechend den obigen Bedingungen unter §4 gepfändet. Entsprechendes gilt, wenn Ihr laut Eurer ausdrücklichen Bekundung zu keinen Zahlungen jedweder Art bereit sein solltet.
Dies sind unsere Bedingungen.
Wir sind nicht bereit, Eure Verschleppungstaktik weiter hinzunehmen, und erwarten Eure längst überfällige Antwort.
Lord Kurgan!
Aufgrund Eures unglaublichen Verhaltens sehen Wir – die Vertreter des Norderbundes – uns gezwungen, mit dieser Bulle ein klares Zeichen zu geben, da Ihr ganz offenbar nur diese Art der Rechenschaftslegung versteht.
Es tut uns leid, an dieser Stelle klarmachen zu müssen, dass wir es nicht tolerieren, als dumme Unholdvertilger mit unserem Blut und Gut Eure unnötigen Fehler wettzumachen, die halb Kasperia schon in Chaos stürzten.
Nein, nicht genug damit, habt Ihr erneut und eindeutig vorsätzlich zwei Ruinen offengelassen, eine nördlich in Eure Gebiet, mit daneben gesetzten Siedlern, und eine weitere östlich davon, aus der momentan Unmengen von Untoten wie eine Springflut daraus hervorgerufen.
Seit Beginn der Kämpfe habt Ihr keinerlei Handeln gezeigt, das eines tapferen Fürsten würdig ist.
Im Einzelnen listen wir hier Eure ungeheuerlichen Vergehen gegen alle Nachbarvölker auf:
1. Ihr habt Euch mehrfach der fahrlässigen Seuchenverbreitung schuldig gemacht, da Ihr offenbar durch Offenlassung der Ruinenstädte Untotenplagen zu eigenem perversen Nutzen in Kauf nehmt.
2. Ihr bekämpft die bereits vorhandenen Untoten, Orks und Elfen nicht, noch verwehrt Ihr ihnen das weitere Vordringen in Euer Gebiet bzw. das Gebiet Eurer entsetzten Nachbarn.
3. Ihr laßt alle Nachbarn – uns eingeschlossen- sämtliche Kämpfe gegen gigantische Unholdarmeen austragen, mit allen Verlusten an Menschen, Waffen, Unterhalt und Gold, indem Ihr diesen Unholden geradezu den Weg zu uns freihaltet, damit sie gegen uns anrennen. Ebenso tut Ihr dies mit allen Anrainerstaaten.
4. Ihr habt es nicht für nötig gehalten, die am Kampf beteiligten Kräfte über irgend etwas zu informieren, noch habt ihr irgendeine - ja von jedem anständigen Nachbarn in dieser Lage zu erwartende - Entschädigung angekündigt, gleich welcher Höhe oder Art. Es ginge ja seinerseits aus auch nur um die Geste selbst.
5. Ihr brüstetet Euch mindestens zweimal öffentlich - wie auch oben erwähnt -, daß Ihr Orks und Elfen als Mittel zur Zufriedenheitserhöhung Eurer Bevölkerung nutzt. Ohne auf die hier zutagetretende, völlig perverse Sicht zu achten, die Ihr hier zeiget im Licht der Tatsachen, genügt dies, um Eure völlige Skrupellosigkeit gegenüber Euch selbst als Reichsführer und anderen Fürsten aufzuzeigen.
Nunmehr ist der Moment gekommen, in dem Ihr die bereits angefallenen Teilkosten zu begleichen habt:
Bis dato belaufen sich die reinen Unterhaltskosten unserer Armeen, die gegen die Untoten eingesetzt wurden auf ca. 45 Millionen Goldstücke!! Außerdem weisen wir deutlich darauf hin, dass durch die zusätzlich entstandenen Untotenhorte auch erhebliche Mehrkosten in nächster Zukunft erwarten lassen.
Daher stellen wir Euch folgende Konditionen:
§ 1:
Der noch genau zu berechnende Betrag unserer Ausgaben wird fällig 1 Jahr nach Rechnungsstellung; Stichdatum ist die Datierung dieser Bulle. Dabei ist ein größerer Teilbetrag der Gesamtforderung – mindestens aber ein Drittel - unmittelbar zu entrichten. Als Ausgangspunkt unserer Berechnung dienen die oben erwähnten 45 Millionen GS, wobei wir aber die ja derzeit schon weiter gelaufenen Kosten in einer späteren, gesonderten Rechnung nachreichen werden, die in einem zweiten Pfandvertrag zu identischen Konditionen wie die Erstsumme zu verrechnen sein wird.
§ 2:
Sollte diese Summe Eurerseits innerhalb eines Jahres nicht gezahlt worden sein oder solltet Ihr von vornherein nur zu einer Teilsumme in der Lage sein, so sind wir bereit, den Restbetrag in ein Darlehen mit 3 % Zins pro Quartal umzuwandeln.
§3:
Solltet Ihr nicht im Rahmen der jeweiligen Vereinbarung zahlen, wird das Darlehen fällig, indem es zahlbar in Land wird.
In diesem Falle berechnen wir für einen jeden Landmorgen, der an das Kernland des Norderbundes angrenzt, eine Verrechnungssumme von 334.000 Gold.
§ 4:
Als Sicherheit für das Einhalten des Vertrages und angesichts der horrenden Ausgaben unsererseits verbleiben die bislang im Rahmen der Kämpfe von uns gehaltenen Morgen als Pfand unter unserer Obhut, wobei wir diese bei erfolgter Zahlung mit jeweils 500.000 GS pro Morgen gutschreiben.
§ 5:
Die Darlehenslaufzeit wird auf 5 Jahre festgesetzt. Ihr habt freilich die Möglichkeit, die ausstehende Summe schon vorher zu tilgen. Sämtliche Zahlungen sind an den Chammermeister des Norderbundes, Lord Urza, zu entrichten, der eine gesonderte Rechnungsführung für jeden der Pfandverträge führen wird, die Euch selbstverständlich auf Anfrage zugeleitet wird.
§ 6:
Im Falle, dass Ihr mit Zinszahlungen im Rückstand seid oder nach Darlehensfälligkeit nicht gezahlt wird, wird Land entsprechend den obigen Bedingungen unter §4 gepfändet. Entsprechendes gilt, wenn Ihr laut Eurer ausdrücklichen Bekundung zu keinen Zahlungen jedweder Art bereit sein solltet.
Dies sind unsere Bedingungen.
Wir sind nicht bereit, Eure Verschleppungstaktik weiter hinzunehmen, und erwarten Eure längst überfällige Antwort.