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Quersubventionierung

Verfasst: Mo Jan 31, 2005 10:33 am
von Lipsius
Hallo Moderatoren,
da es noch Klärungsbedarf zum Thema Quersubventionierung gibt, möchte ich euch um Abstimmung der Regelung bitten.
Da ich es nicht nur an ein paar Punkten festmachen kann, wollte ich die Meinung eines jeden von uns hören.

Zur Quersubventionierung gehört:
Zwischen eigenen Charakteren Waren oder Gold zu versenden, oder nur dann wenn sich daraus ein Vorteil ergibt? Waren über den Markt sollten da kein Problem darstellen, denke ich.

Dem selben Lehnsherren zu dienen, oder nur wenn man sich selbst dadurch Punkte im Lehnssystem erwirbt? Also kann man mit seinen 2 Chars dem selben Herren, Dame als Vasall dienen, wenn man nicht selbst Vasall oder Aftervasall von sich selbst ist?

Können beide Chars eines Spielers im selben Bündnis sein?

Fällt es unter Quersubventionierung, wenn ein Char den anderen für einen Zwischenhandel empfiehlt, weil er selbst nicht in der Lage ist?

Wem noch was einfällt, so möge es hier niedergeschrieben werden.

Gruß
Sven aka Lipsius

Verfasst: Di Feb 01, 2005 9:34 am
von Godefroy
Ok, dann schreibe ich mal, was ich bisher so an Erfahrungen gesammelt habe.

Wolfen wird sich sicher dran erinnern, dass ich im Bezug auf Quersubvention
nie ganz seiner Meinung war. Ich war immer darauf bedacht, dass sich zwei Chars
untereinander normal verhalten können, egal von wem gespielt.
Fakt ist aber, dass manche Spieler das ausnutzen, um beide Chars vor den selben
Karren zu spannen. Von daher muss ich Wolfen Recht geben, dass man dem vorbeugen
muss. Leider wurden diese Regelungen aber nie konkret und unmissverständlich
zur Ansicht irgendwo abgelegt.

Daher gebe ich mal meine Erinnerungen an Aussagen Wolfens wieder:
§1 Handel unter den Chars eines Spielers ist prinzipiell nur über Dritte möglich, um das
Ganze mit Risiko zu verbinden.
§2 Es ist nicht gestattet, dass mehrere Chars eines Spielers im gleichen Bündnis oder
Vasallenbaum agieren. Das wäre gleichbedeutet mit einer Energiebündelung, die
Einzelspielern nicht möglich ist, und damit wäre es ein unlauterer Vorteil.

Alles weitere wurde (meines Wissens) nie geregelt und sollte mit gesundem
Menschenverstand entschieden werden.

Was nun eine Empfehlung zum Handeln angeht, gab es wohl nie eine konkreten Fall
und damit auch keine Regelung. Ich persönlich würde in dem Falle aber auf §1 verweisen,
der ein Risiko vorschreibt, welches im konkreten Falle durchaus vorhanden ist.
Immerhin muss sich keiner nach einer entspr. Empfehlung richten.
Es wäre aber sicherer gewesen, einen anderen Zwischenhändler vorzuschlagen. ;-)

Also ich bin mit den aktuellen Regeln (so, wie ich sie verstanden habe) erstmal zufrieden.
Alles was darüber hinaus geht, nehme ich nur als Regel an, wenn mir das VORHER einer sagt.
Ich bin daher nicht der Meinung, dass Lipsius wegen einer IT-Empfehlung eine Verwarnung
bekommen sollte.
Ich denke auch, dass solche Dinge nichtmehr vorkommen werden, sobald das konkret
geregelt ist. Wäre auch viel zu riskannt, da ja alle mitloggen. :-D

Just my 2 €-Cent.

Gruß,
Christian

PS: Ich hab inzwischen einen fast fertigen Text dazu, der für alle verständlich sein sollte.
Ich leg ihn nachher in den Thread zur Verwarntheorie, wo alle nochmal ein Auge darauf werfen können.