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Das Gesetzbuch von Ronanien

Verfasst: Mi Nov 17, 2004 8:47 pm
von Cormac
1. REICHSGESETZ DES LANDES RONANIEN

Es wurde im Sommer 396 ein Rat ins Leben gerufen - bestehend aus den

Mitgliedern des ersten Standes, als das wären:
Cormac, Edelmann von Ronanien,
Tarius Schreiber und 1. Bevollmächtigter des Richterstandes;
Sodaho Erzpriester des Mithan und Magister der weißen Künste;
Wulfgar, Oberbefehlshaber der vereinigten ronanischen Streitkräfte und
Chyana, Verwalterin der Bewohner/innen von Ronanien

Weitere Mitglieder des Rates sind: Mitglieder
2 Mitglieder aus der Priestergilde; Tullius Mordar
2 Mitglieder der Handwerker, Sabran Trebor
2 einfache Mitglieder der Streitkräfte. Erik Sulgan

Dieser Rat tagte im Herbst 396 und es wurden folgende Regelungen für das Reich Ronanien und zukünftige Kolonien beschlossen.
Änderungen werden nur mit Zustimmung der Mehrheit des Tates gebilligt.

Diese Personen beschlossen folgende Anordnungen. Im Winter 397 treten diese in Kraft.

§ a). Die Freiheit des einzelnen wird gewährleistet, soweit diese Freiheit nicht die Freiheit anderer unterdrückt.
§ b). Religionsfreiheit wird erlaubt und gewährleistet.
§ c). Meinungsfreiheit ist erlaubt.
§ d). Im Kriegszustand, Katastrophen und ähnliches werden diese Anordnungen so weit wie möglich erhalten, solange es den Bestand des Reiches nicht gefährdet.
Nach Beendigung der etwaigen Krisen werden diese Reichsrechte wieder in die Hand des Volkes gelegt.
§e). Verleumdungen und Herabsetzungen zwischen den einzelnen Bürgern sind nicht erlaubt und können zur Anzeige gebracht werden.
§f). Jeder Besucher oder zukünftiger Bewohner ist herzlich willkommen.
§g). Ab sofort ist nur für die Soldaten des Reiches das Tragen von Waffen erlaubt.
Diese werden nach Beendigung des Waffendienstes zurückgegeben.
§h). Es wird ein Berufsheer aufgebaut.
§i). Im Kriegsfall werden die Bewohner zur Unterstützung der Armee angehalten.

1. Jedes Wesen, die seinen Wohnsitz in Ronanien hat, darf seine Religion frei ausüben und zählt ab sofort als ronanischer Bürger.
2. Jeder ronanische Bürger, welcher Abstammung, Hautfarbe, Gesinnung, ob menschlich oder nicht hat die Freiheit frei seine Meinung zu äußern.
3. Jeder kann sich frei entfalten, soweit es dem Zusammenleben aller nicht stört.
4. Die Natur muss gehegt und gepflegt werden und so weit möglich geschont werden.
5. Jeder Bürger hat das Recht Missstände zu melden und Vorschläge zu machen.
6. Jeder Bürger und Gäste sollen unentgeltlich im Krankheitsfall behandelt werden - die Kosten hierfür übernimmt das Reich.
7. Etweige Kriegsgefangene werden nach den Statuten Mithans behandelt.
8. Jeder Bürger hat das Recht auf Bildung und kann seinem Berufswunsch nachgehen.

Ab sofort wird die Todesstrafe nur noch nach schwersten Verbrechen verhängt.
Folterungen werden ab sofort abgeschafft.

Zusätze im Sommer 397:
Kriegserklärungen müssen einstimmig beschlossen werden. Eine Kriegserklärung kann nur verabschiedet werden, wenn das ronanische Reich angegriffen wird.
Ein Angriffskrieg ist nicht erlaubt.

Diese Änderungen und Zusätze wurden bewilligt und unterschrieben von
Tarius Schreiber und 1. Bevollmächtigter des Richterstandes;
Sodaho Erzpriester des Mithan und Magister der weißen Künste;
Wulfgar, Oberbefehlshaber der vereinigten ronanischen Streitkräfte und
Chyana, Verwalterin der Bewohner/innen von Ronanien

Dem Rat angeschlossen wurde im Sommer 397
Thorfinn - Händler von Ronanien
Erik - Alchimist
2 Mitglieder der Bauernkaste

So sind nun im Rat
Die Mitgliedern des ersten Standes,
Cormac, Edelmann von Ronanien,
Tarius Schreiber und 1. Bevollmächtigter des Richterstandes;
Sodaho Erzpriester des Mithan und Magister der weißen Künste;
Wulfgar, Oberbefehlshaber der vereinigten ronanischen Streitkräfte und
Chyana, Verwalterin der Bewohner/innen von Ronanien
Thorfinn - Händler von Ronanien
Thoras - Alchimist

Weitere Mitglieder des Rates sind:
2 aus der Priestergilde; Tullius Mordar
2 aus der Handwerker, Sabran Trebor
2 von den Streitkräften Erik Sulgan
2 von der Bauern Wulfhere Demitrius