Verfuegung von uns, bodo, fuer den fall unsres ablebens
Verfasst: Di Sep 07, 2004 7:57 pm
Im vollbesitz unsrer geistigen kraefte und mit freiem willen verfuegen wir,
bodo,
Aufgrund unsrer erfahrungen in tamar
und zum wohle unsres volkes und seiner freiheit,
sowie im interesse des miteinanders der voelker tamars,
Dass im falle unsres ablebens,
oder wenn sich unser geliebtes volk gegen uns erheben und uns vertreiben sollte,
Unsre staedte nebst zugehoerigen gebieten in dan damar
unserem geschaetzten freund und nachbarn baron rover zufallen sollen, unter den folgenden bedingungen:
- dass dieser nicht an einem krieg gegen uns beteiligt war
- dass dieser und sein lehnsherr oder seine lehnsherrin oeffentlich erklaeren, dass diese gebiete eigentum des barons sind und nicht unter das lehen fallen, dieser somit auch darueber frei zu lebzeiten und fuer den fall seines ablebens verfuegen kann und die gebiete in diesem falle nicht an den lehnsherrn oder die lehnsherrin fallen.
Fuer den fall, dass nicht beide bedingungen erfuellt sind, faellt jede der drei staedte mit allen morgen, die naeher an dieser als an einer der beiden andren staedte liegen, jeweils an den naechstgelegenen freien herrscher oder die naechstgelegene freie herrscherin mit zu diesem zeitpunkt hoechstens drei staedten, der oder die niemand zu lehen ist und keinen krieg gegen uns fuehrte.
Sollte dieser freie herrscher oder freie herrscherin ein lehnsverhaeltnis zu einem lehnsherrn oder einer lehnsherrin eingehn, muss dieser oder diese ebenfalls die fraglichen gebiete oeffentlich vom lehnsverhaeltnisse ausnehmen, sonst muss der erbe oder die erbin die gebiete zu den gleichen bedingungen an den naechsten kandidaten oder die naechste kandidatin abgeben, der oder die niemand zu lehen ist und zu diesem zeitpunkt hoechstens drei staedte besitzt.
Es steht jeder eigentuemerin und jedem eigentuemer frei, diese gebiete an kleinere freie herrscher zu verschenken.
Diese verfuegung gilt ab sofort, bis zu dem zeitpunkt, an dem wir sie eventuell widerrufen und durch eine neue ersetzen.
Wir fordern alle reiche tamars auf, ihre einhaltung zu ueberwachen und sicherzustellen.
Bodoville, im sommer 379
bodo
regent
bodo,
Aufgrund unsrer erfahrungen in tamar
und zum wohle unsres volkes und seiner freiheit,
sowie im interesse des miteinanders der voelker tamars,
Dass im falle unsres ablebens,
oder wenn sich unser geliebtes volk gegen uns erheben und uns vertreiben sollte,
Unsre staedte nebst zugehoerigen gebieten in dan damar
unserem geschaetzten freund und nachbarn baron rover zufallen sollen, unter den folgenden bedingungen:
- dass dieser nicht an einem krieg gegen uns beteiligt war
- dass dieser und sein lehnsherr oder seine lehnsherrin oeffentlich erklaeren, dass diese gebiete eigentum des barons sind und nicht unter das lehen fallen, dieser somit auch darueber frei zu lebzeiten und fuer den fall seines ablebens verfuegen kann und die gebiete in diesem falle nicht an den lehnsherrn oder die lehnsherrin fallen.
Fuer den fall, dass nicht beide bedingungen erfuellt sind, faellt jede der drei staedte mit allen morgen, die naeher an dieser als an einer der beiden andren staedte liegen, jeweils an den naechstgelegenen freien herrscher oder die naechstgelegene freie herrscherin mit zu diesem zeitpunkt hoechstens drei staedten, der oder die niemand zu lehen ist und keinen krieg gegen uns fuehrte.
Sollte dieser freie herrscher oder freie herrscherin ein lehnsverhaeltnis zu einem lehnsherrn oder einer lehnsherrin eingehn, muss dieser oder diese ebenfalls die fraglichen gebiete oeffentlich vom lehnsverhaeltnisse ausnehmen, sonst muss der erbe oder die erbin die gebiete zu den gleichen bedingungen an den naechsten kandidaten oder die naechste kandidatin abgeben, der oder die niemand zu lehen ist und zu diesem zeitpunkt hoechstens drei staedte besitzt.
Es steht jeder eigentuemerin und jedem eigentuemer frei, diese gebiete an kleinere freie herrscher zu verschenken.
Diese verfuegung gilt ab sofort, bis zu dem zeitpunkt, an dem wir sie eventuell widerrufen und durch eine neue ersetzen.
Wir fordern alle reiche tamars auf, ihre einhaltung zu ueberwachen und sicherzustellen.
Bodoville, im sommer 379
bodo
regent