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Quersubventionierung?

Verfasst: Mi Jul 28, 2004 9:59 pm
von Wolseley
Werther Halbgott,

der Fall Yildraus sowie der vorangegangene Fall Pompösius/ werfen einige Fragen bei mir auf.

Einleuchtend scheint es mir, dass es regelwidrig ist, wenn ein Spieler von einem Account zum anderen 1 Million Goldstücke "einfach mal so" überweist.
Wie steht es jedoch mit ganz normalem Handel? Also nicht 1.000.000 Helme à 1 Goldstück, sondern wenn einer meiner Charaktere Edelsteine für 50 GS/Einheit herstellt und ich sie an meinen anderen Charakter für 100GS/Einheit weiterverkaufe (also zum üblichen Preis, zu dem ich auch an andere Spieler verkaufe)?

Da sich nämlich bei mir in naher Zukunft die Möglichkeit ergäbe, möchte ich vorher lieber mal anklopfen...

Alex

Verfasst: Mi Jul 28, 2004 10:11 pm
von Gast
werter Wolfseley,

benutzt lieber einen vertrauenswürdigen Lord, der dies für Euch erledigt.

Dies ist dann mit Sicherheit erlaubt.

Gruss CogRouge

Verfasst: Mi Jul 28, 2004 10:28 pm
von Wolfen
Nun in dieser Hinsicht zählt vornehmlich ob deine Ware zu einem üblichen Preis gekauft wurde, ob andere ebenfalls die Chance hatten diese Ware zu kaufen und ob deine Charaktere auch alleine bzw. eigenständig so gehandelt hätten.

Dein zweiter Charakter darf halt keinen Vorteil daraus ziehen, nur weil dein erster Charakter von Dir selbst gespielt wird.

Trotzdem ist und bleibt es im Zweifelsfall schwer zu beweisen. Aus diesem Grunde vielleicht einfach mal in der Runde wo du die Ware gekauft hast einen Snapshot machen vom Kauf der Ware und von den derzeitigen Marktpreisen.

Grundsätzlich gilt jedoch, daß Quersubventionierung am Markt schonmal weniger vorgeworfen kann als per Vertrag. Man stelle sich vor Charakter 1 verkauft Charakter 2 Ware per Vertrag, die auch jeder andere gerne gehabt hätte, dann ist es nämlich schon dicht an der Quersubventionierung.