Landreform
Verfasst: So Jul 29, 2007 4:07 pm
[oldscroll]Hiermit seiet kundgetan,
dass wir nachfolgend in unserem Besitz befindlichen Ländereien gemäß den Regeln unseres Ordens an die mit Ihren Kernlanden benachbarten Reiche überschreiben :
An das Reich Ihrer von Gottes Gnaden hochwohlgeboren Lady Cassandra überschreiben wir die Ländereien auf :
59/6387 , 59/6388 , 59/6389 , 58/6390 und 57/6390
zur dauerhaften Nutzung.
An das Reich Belmaronen überschreiben wir die Ländereien auf :
70/6389 , 71/6388 , 72/6388 , 73/6388 und 74/6389
zur dauerhaften Nutzung.
Die Empfänger der entsprechenden Ländereien werden gebeten die Annahme der Überschreibung bis zum Frühjahr des Jahres 642 hier zu bestätigen, andererseits sei diese Überschreibung verfallen.
Im Frühjahr des Jahres 641, gezeichnet zu Clostenbourgh
Pater Richeleau[/oldscroll]
dass wir nachfolgend in unserem Besitz befindlichen Ländereien gemäß den Regeln unseres Ordens an die mit Ihren Kernlanden benachbarten Reiche überschreiben :
An das Reich Ihrer von Gottes Gnaden hochwohlgeboren Lady Cassandra überschreiben wir die Ländereien auf :
59/6387 , 59/6388 , 59/6389 , 58/6390 und 57/6390
zur dauerhaften Nutzung.
An das Reich Belmaronen überschreiben wir die Ländereien auf :
70/6389 , 71/6388 , 72/6388 , 73/6388 und 74/6389
zur dauerhaften Nutzung.
Die Empfänger der entsprechenden Ländereien werden gebeten die Annahme der Überschreibung bis zum Frühjahr des Jahres 642 hier zu bestätigen, andererseits sei diese Überschreibung verfallen.
Im Frühjahr des Jahres 641, gezeichnet zu Clostenbourgh
Pater Richeleau[/oldscroll]