Kaiserliche majestaet,
Wir danken fuer die klaerung in sachen der yildraus'schen gebiete.
Guother hat geschrieben:Sollte ein Vasall dahinscheiden, egal aus welchem Grunde, so gehöret sein Land eindeutig seinem Lehnsherr und in diesem hier verhandelten Falle letztendlich dem Reich, somit auch mir.
Folgender Erlass wird also verkündet:
Alles Land, welches Yildraus zu Lehen gehörte, damit also all sein Land, wird Lord Charras zugesprochen.
Er wird über die weitere Verteilung dieser Ländereien entscheiden.
Als generelle Richtlinie gilt:
Ordensland bleibt generell in der Hand des Ordens.
Reichslehen fallen immer an den Lehnsherr zurück.
Die erklaerung deucht auch uns in dieser frage folgerichtig:
soweit wir lasen (baron rover wies an andrer stelle bereits darauf hin), hatte vicomte charras herrn yildraus seinerzeit aus dem lehnsverhaeltnis entlassen (mit den begruendungen, es koenne schlecht ein minister vom andern abhaengig sein, und auch er koenne und wolle dessen politik nicht mehr tragen) so dass dieser reichsunmittelbar, also im direkten lehnsverhaeltnis der kaiserlichen autoritaet unterstellt war.
Aus dieser sicht koennen majestaet mit ehemals yildraus'schem gebiet belehnen, wen und wie sie es euch gefaellt - in diesem falle, wie wir lesen, also vicomte charras. seit der nunmehr gefallnen entscheidung hat sich also ein streben nach ehemals yildraus'schen gebieten fuer alle andern herrscherinnen und herrscher eruebrigt.
Guother hat geschrieben:Unklarheiten dürften damit beseitigt sein.
Allerdings moegen majestaet uns verzeihen, wenn wir darauf hinweisen, dass dies nicht der kern unsrer klage war !
Der eine oder andre morgen land, um den der streit hier in der hauptsache ging, war nicht im yildraus'schen besitz, sondern im unsrigen und gehoerte somit nicht zum reichsgebiet. er ist also auch - majestaet moegen es uns verzeihen - mit der nunmehr verkuendeten allerhoechsten entscheidung nicht an vicomte charras verliehen.
(Aehnliches mag dann auch fuer loewenherz'sches gebiet gelten, die genauen verhaeltnisse entziehn sich unsrer kenntnis.)
Unsre frage richtet sich also in erster linie erneut an euch, vicomte charras, und damit mittelbar an euren verwalter und reformer, den besten und groessten maximus optimus: wie gedenket ihr, uns wieder in den besitz der von euch zu unrecht annektierten morgen x232 y30-32 kommen zu lassen ?
Und wenn majestaet denn so guetig sein wollen, eurer direkten lehnsaufsicht ueber den minister und vicomte zu entsprechen, so wuerdet ihr unsrer meinung nach ein beispiel fuer die einhaltung von recht - auch im sinne des von majestaet verkuendeten grundsatzes - setzen, wenn ihr euren maechtigen diener in dieser frage zur ordnung anhalten wuerdet.
Majestaet werden uns und andren nicht verdenken koennen, wenn wir aus dem verhalten der kaiserlichen majestaet und ihrer obersten diener unsre schluesse zeihn ueber die sicherheit, die das kaiserreich auch kleinen und auch nicht reichsangehoerigen herrscherinnen und herrschern bietet - wozu uns und alle andren optimus maximus im verlaufe dieses disputes ja bereits aufforderte.
Guother hat geschrieben:Jeder eigenmächtige Versuch der Landnahme von Ordens- oder Reichsmorgen wird als kriegerischer Akt gewertet und wird als solcher behandelt werden.
Was schließlich moegliche voruebergehende inbesitznahme eines morgens charras'schen reichslandes zwischen unsren noch verbliebenen und den uns noch zustehenden morgen wuestensand angeht, so bitten wir ausdruecklich um verzeihung, dass der befehl zur voruebergehenden annexion eines einzelnen morgen bereits ergangen ist, auf dass wir von dort aus unser gebiet wieder in besitz nehmen koennen.
Wir werden selbstverstaendlich sofort unsren kundschafter dorthin entsenden, um den morgen zurueck zu uebergeben, sobald wir wieder im besitz unsrer eigenen wuestenmorgen sind, und bitten das reich und unsre nachbarn, dies nicht als kriegerischen akt zu werten, zumal zum zeitpunkt unsres befehls die allerhoechste erklaerung noch nicht verkuendet war. den fuer wenige quartale entgangnen ertrag des morgens moegt ihr, vicomte charras, bitte mit unsren aufwendungen fuer den sold unsrer expedition und den wenn auch geringen uns entgangnen rohstoffertrag der wueste verrechnen.
Wollt ihr euch jedoch in der beilegung eines streites fuerstlich und edel zeigen, maechtiger vicomte und minister, so koenntet ihr uns diesen einen morgen natuerlich auch gern auf dauer ueberlassen. wir warten auf eure botschaft, ob und wie (uebertragung oder rueckerobrung) ihr in wieder in besitz nehmen moechtet.
Guother hat geschrieben:Es steht jedem Herrscher frei, eine Anfrage an Herrscher der Reichsgebiete zu senden und höflichst um den Erwerb, in welcher Form auch immer, von Land zu bitten.
Die moeglichkeit, euch fuerstlich und edel zeigen, maechtiger vicomte charras, dies gilt im weiteren sinne natuerlich auch fuer die - zumindest in unsren augen - riesigen ehemals yildraus'schen gebiete, von denen die kaiserliche majestaet euch ja nun anheimstellte, sie an andre weiter zu vergeben.
Wie an andrer stelle ausgefuehrt, sind wir dringend an land und rohstoffertraegen interessiert. und natuerlich werden wir wie bisher auch uns in fragen des landbesitzes nach bestem wissen und gewissen an das recht tamars halten.
Es liegt nunmehr an euch, ob und wie ihr kleinere in die verteilung der yildraus'schen gebiete einbezieht. aus eigner erfahrung kann ich euch versichern, dass dies von darbenden und moeglicherweise von orks und untoten bedrohten kleineren reichen mit interesse beobachtet wird.
( was sollen wir auch sonst groß tun ? ;-( )
In diesem sinne entbieten wir allen beteiligten unseren freundlichen gruß und hoffen auf bald wieder friedliche und gedeihliche nachbarschaft mit reich und reichsfuersten (wie natuerlich auch mit den reichsungebundnen).
bodo
regent eines kleinen reiches und rechtmaeßiger besitzer einiger karger flecken wuestensand