
Des Paters Geist muss benebelnd sein! Das er sich erfrecht mit solch merkwürdiger
Hartnäckigkeit Lord Baltar herauszufordern. Das dieses Tun nicht lange ohne Folgen
bleibt ist wohl jedem klar.
Moderator: Moderatoren Team
Aif welches Recht mag sich nun seiner Gnaden Vicomte Baltar berufen ? Wohl nur jenes welches in der vierten Aufzählung erwähnet wird und kein Recht nach Judika ist, sondern reines Willkürverhalten.Baltasar hat geschrieben:Weisheiten aus der Gruft:
1)Unbesetztes Land ist unbesetztes Land ist unbesetztes Land.
2)Wer Land verteilen will, soll es zu Lebzeiten tun, oder dafür Sorge tragen das ein
Nachlassverwalter lange genug überlebt um die Verteilung zu überwachen.
Stirbt ein Lord (oder der Nachlassverwalter)früher als geplannt so gilt 1).
3) Wer sein Land jemanden überlässt der sich als Verbrecher herausstellt soll sich 3
mal selber kräftig mit der geballten Faust in die tumbe Visage schlagen.
4) Im Zweifelsfall gilt selbstverständlich das Recht des Stärkeren
Testament des Reiches Richeleau
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Werte Edelleute,
es ist mir ein Zeichen gegeben, dass ich in etwas über einem Jahr wahrscheinlich auf ungewisse Zeit mein Reich nicht selber mehr regieren und auch niemand sonst Einfluss auf es nehmen kann.
So gut ich Vorbereitungen hierfür getroffen habe, so liegt es doch in der Hand höherer Mächte, ob es überleben wird.
Sollte sich jedoch die Bevölkerung, trotz sorgfältigster Vorsorge für es, gegen mich erheben, so habe ich mein ausführliches Testament bei seiner Gnaden Marquis MacJones hinterlegt und selbigen als meinen Testamentsvollstrecker eingesetzt.
Sollte es soweit kommen bitte ich die Edelleute Tamars aufgrund der höheren Mächte die hierfür verantwortlich sind, dieses hinterlegte Testament nicht anzufechten.
Es grüssed und es segnet Euch
Pater Richeleau
Verfasst: Di Sep 25, 2007 8:06 pm
Tamar, im Frühling des Jahres 655
In Ugalien gab es einen Herrscher namens William, der im
Winter des Jahres 644 leider verstarb.
Im Frühling des Jahres 645 tauchte dann erst sein Testament
auf.
Dieses Testament erkenne ich somit nicht an, denn Tote können
keine Testamente schreiben.
Nun das wurde es im Falle des Reiches Nachtfalke.Ich habe jetzt lange für einen Präsidenzfall in diesen Hallen gesucht und habe doch nur eine bisher von den meisten anerkannte Regel gefunden :
"Ein Testament wird nur dann als gültig anerkannt, wenn es vor dem Dahinscheiden des Verfassers geschrieben wurde."
Nun, leider wurde dann auch oft genug ein solches Testament nicht respektiert.