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Festsetzung des Letzten Willens des Thoraliner Hauses

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Thoralf
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Festsetzung des Letzten Willens des Thoraliner Hauses

Beitrag von Thoralf »

Sollte durch Schwert, Krankheit oder Gift das Leben
der Herrscher über das Reich Thuringia beendet werden
oder so sich das grosze Volk aus Duren, Angeln, Warnen,
Slawen, Goten und zugewanderten Tamarern entscheidet,
die Macht über diuz Reiche in andere Hände zwe geben,
sey folgend kund gethan:

Kernland Thuringia in Kasperien

- ansässige Häuser des Norderbundes mögen die Siedlungen und Städte
unter Ehrung derer Namen übernehmen

- die Hausmeierschaft über Nuraniyya (332/6292 und angrenzende )
fällt an das Haus Caira Dan, welches von da an diesen Titel fûren muog

- die Ländereien Thuringias und das Erbe us dem Reyche Westwall sollen an
jene iuebergehen, denen bereyts Lande zugesprochen wardt.
Hierueber finden sich entsprechende Schriften in den Hallen des Norderbundes.

Mark Ragnarøk


- Ländereien benebst den verbleibenden Städten
und Fanggründen (Flußmorgen) seien an das Hause derer zu Tessa unter
der Führung des Herrn Melax übertragen

Warnegau auf Endlomë

- diese sollen an die hiesigen Erbiuebertragenen us dem Reyche zu Wastwall fallen:
Dame Serafina und Lord Salutiferus.

Exklave Dori Südkasperien

- die stolze gotische Stadt Dori (332/6314) benebst ihrer
Landmarken fallen an das Haus Caira Dan unter Herrschaft
der Aelderfrouwe des Norderbundes Marquesse Corinne
(es ist ein heres Volkelîn, daz sich den christlichen Glauben nach
Arianus seit unserer Ankunft bewahrt hat.
Stiftet ihnen ergo ein gutes Gotteshaus)

Im allermeyniclichen sei Herr Melax und Dame Corinne als
Vollstrecker und Beobachter ernannt, da unsere Häuser seit
Jahrhunderten in Eintracht standen und sie unser vollstes Vertrauen genieszen.

Ponnek

Gehet an den Herrn der Iseln, Herrn Melax zu Tessa.

Tainnia

Gehet an den Iuebergeber Herrn Melax ziueriueck.

Torkanja & Erzberg

Moege der Norderbunde Kleynreychen eyne Hafenstaedte iebergeben.

Sodanna bleibet nur noch zur Mahnung, daz keines der Häuser, welche
sind verbandelt in der BDS,
handeln soll wider dem geschriebenen.
Zuletzt geändert von Thoralf am Mi Sep 17, 2008 3:09 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Lioba von Thuringia
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Thoralf
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Beitrag von Thoralf »

So wurt es new verfaszet zum Herbste des Jars 743 nach Abanor dem Groszen
und 364 Jar`n Thuringiens!
Lioba von Thuringia
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Re: Festsetzung des Letzten Willens des Thoraliner Hauses

Beitrag von Undine »

Thoralf hat geschrieben:Sollte durch Schwert, Krankheit oder Gift das Leben
der Herrscher über das Reich Thuringia beendet werden
oder

so sich das grosze Volk ...entscheidet,
die Macht über diuz Reiche in andere Hände zwe geben,
sey folgend kund gethan:
[oldscroll]Testamente, Letzte Willen und Nachlassregelungen jeglicher Art auf Tamar
sind eine Quelle der Erheiterung und Verwunderung für uns.

So auch hier.
Im Falle einer Rebellion wird im Reich Thoralf trotzdem der Nachlass bestimmt??
Seltsame Menschen. Unverständlich wie deren Sprache.
[/oldscroll]
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